Dies ist eine Diskussion zu eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, innerhalb des Forums Internetrecht
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| eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, Käufer A hat über eBay von einem Privatanbieter B ein Waffeleisen ersteigert. Die Artikelbeschreibung lautete : Waffeleisen neu OVP Sie bieten hier für ein neues Waffeleisen der Firma De Sina. Es wurde nur zum fotografieren ausgepackt. ...daher voll funktionsfähig. Es hat drei verschiedene Backformen und somit individuelle einsetzbar. Sollten noch Fragen sein, gerne per Mail, sonst viel Spaß beim bieten. Bei Lieferung stellte Käufer A fest, daß das Gerät benutzt wurde. Es befinden sich Teig-/oder Käsereste im Gerät und die Backformen für die Sandwichzubereitung hatten einen leichten Fettfilm, ebenso roch das Gerät etwas ranzig. Der Verkäufer B hat eine Sachmangelhaftung wegen des Privatverkaufes nicht ausgeschlossen. Käufer A sieht sich durch die Angaben in der Artikelbeschreibung arglistig getäuscht, da er davon ausgegangen ist, daß es sich um Neuware handelt und er ein solches Gerät als gebraucht nie hat kaufen wollen. Den Verkäufer B dahingehend angesprochen, daß Käufer A auf Grund der falschen Artikelbeschreibung den Kaufvertrag seitens des Verkäufers B als nicht erfüllt ansieht und um Wandlung begehrt, erhält er folgende Antwort vom Verkäufer : Zur Gewährleistung ist weiterhin zu sagen, dass Sie grundsätzlich das Recht hierzu in Anspruch nehmen könnten, da wir den Ausschluß der Gewährleistung nicht ausdrücklich formuliert haben. Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten. Wie sieht das Forum die Rechtslage und die Beweislast? Wo liegt die Rechtslage im BGB begründet? |
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| AW: eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, ...schade, daß keiner eine Idee hat. |
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| AW: eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, Doch, nimm Dir nen Lappen und vergiss es.
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
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| AW: eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, Zitat:
...ist das Gleiche als wenn Du einen Neuwagen kaufst, der dann 50.000 km gelaufen hat und ich schlau rate > schraub doch den Tacho zurück und vergiss es!? Es geht hier nicht um ein paar Euro sondern um´s Prinzip. |
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| AW: eBay Privatverkauf gebraucht als "NEU" verkauft, Zitat:
Dann kann der Käufer entweder sofort zurücktreten (Frist entbehrlich, da Nachbesserung nicht mehr möglich --> Gebrauch an diesem Waffeleisen ist ja nicht mehr rückgängig zu machen) oder wegen arglistiger Täuschung anfechten (erste Alternative wohl besser, da keine Arglist nachgewiesen werden muss und für evtl. Geltendmachung eines Schadenersatzes kein Betrugsvorsatz (§ 823 II BGB i.V.m. 263 I StGB) nachgwiesen werden muss. Denn im Falle eines Rücktritts kann der Käufer anders als bei einer Anfechtung Schadenersatz wegen Verletzung der Vertragspflichten geltend machen, bei denen das Verschulden des Verkäufers vermutet wird, dieser sich also entlasten muss). Aber wie gesagt bleibt erst mal das Problem, den Schaden nachzuweisen, am Käufer hängen. Evtl. hat er ja einen Zeugen, der beim Auspacken dabei war oder bereits auf den Fotos der Beschreibung ist bei näherem Hinsehen zu erkennen, dass das Waffeleisen gebraucht ist? würde mich in diesem Fall auch aufregen, ist natürlich schon sehr dreist vom Verkäufer, sich auf die Beweislast des Käufers zu berufen |
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