Dies ist eine Diskussion zu Ebay: Klage wegen negativer Bewertung innerhalb des Forums Internetrecht
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| wie schätzt Ihr die Erfolgsaussichten für den folgenden Fall ein: Käufer K ersteigert von Verkäufer V eine Ware für 30 Euro. Die Ware ist neu und auch als solche in der Artikelbeschreibung aufgeführt. Nach Erhalt der Ware meldet sich K bei V und teilt ihm mit, dass die Ware einige Mängel aufweist. Auf Nachfrage von V was mit der Ware nicht stimmt, berichtet K, dass die Ware abgenutzter sei als ähnliche, gebrauchte Produkte die K bereits besitzt. Außerdem sei die Verpackung bereits geöffnet worden und eingedrückt. K vermutet deshalb, dass die Ware zweite Wahl ist oder es sich um ein Ausstellungsstück handelt. V kann sich den Zustand nicht erklären und bietet K an, die Ware zurückzusenden und ihm den Kaufpreis zu erstatten. K antwortet, dass er das selbst weiß und er dann auf den Kosten der Rücksendung von 4 Euro sitzen bleibe. Deshalb wolle er die Sache über die Bewertung regeln und merkt an, dass dies kein schöner Einstand für V sei, denn V ist noch nicht lange bei eBay. K bewertet V negativ mit dem Kommentar, dass im Gegensatz zur Beschreibung ein Artikel zweiter Wahl versendet wurde und der Versand außerdem unversichert geschehen sei. V hat die Ware selbst als neu eingekauft und nicht als zweite Wahl oder Ausstellungsstück. Die Verpackung ist von Haus aus so gestaltet, dass man sie ohne Weiteres öffnen kann, hat also keine Sicherheitsvorkehrungen wie bspw. Verklebungen o.ä..Außerdem weiß V, dass die Verpackung bei Abgabe des Pakets noch unversehrt war. Die Verpackung wurde mit Luftpolsterfolie umwickelt und in dem Versandkarton auch noch fixiert. Es ist technisch so gut wie ausgeschlossen, dass die Verpackung oder die Ware selbst beim Transport beschädigt wurde. V findet die Reaktion von K nicht angemessen, da K V keine Gelegenheit gegeben hatte, den Mangel zu beheben. Vor allem hatte V ja bereits die Rückabwicklung des Verkaufs angeboten, K aber die Kommunikation abgebrochen und wie bekannt reagiert. Da V noch nicht lange bei eBay ist, ist das positive Feedback rating nun miserabel. Seit der negativen Bewertung hat V keine weiteren Artikel mehr verkauft. V beantragt bei eBay die Löschung der Bewertung, allerdings wird dies mit der Begründung abgelehnt, dass eBay nicht beurteilen könne, ob es sich um einen Artikel zweiter Wahl handle oder nicht. V weiß, dass er den Artikel als neu eingekauft hat. Außerdem hatte V zeitgleich einen vergleichbaren Artikel aus derselben Produktserie verkauft und wurde dafür positiv mit einem lobenden Kommentar bewertet. V ist sich keines Fehlverhaltens bewußt, vor allem da V gleich die Rückabwicklung des Verkaufs angeboten hatte. Da K in der Bewertung auch den ungesicherten Versand bemängelt, dieser laut Artikelbeschreibung aber die einzig angebotene Versandart war und als solches als Grund für die negative Bewertung nach Ansicht von V deswegen völlig irrelevant ist, sieht sich V in seiner Vermutung bestärkt, dass es K nicht um eine sachliche Bewertung ging, sondern vielmehr darum, V öffentlich möglichst schlecht darzustellen. Deshalb möchte V K auf Überarbeitung bzw. Rücknahme seiner Bewertung verklagen. Außerdem möchte V K abmahnen, zukünftig keine ungerechtfertigten Bewertungen V gegenüber mehr abzugeben. Wie schätzt Ihr die Erfolgsaussichten für eine Klage und/oder für eine Abmahnung ein? Was sollte V bei einer Klage nicht vergessen und unbedingt beachten? Viele Grüße. |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung v kann das vergessen. die bewertung ist nicht beleidigend. bewertungen sind subjektiv und ein kunde ist nicht verpflichtet sich auf nachbesserungsversuche oder sonstwelches hin und her einzulassen. ob sich der v irgendwelcher schuld bewußt ist, ist nicht entscheidend. |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Vielen Dank für die schnelle Antwort! |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Je nach genauem Wortlaut handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die K erst einmal belegen müsste. Natürlich wäre es wesentlich geschickter von V gewesen, die Portokosten zurückzuerstatten. Schließlich ist die Ware mangelhaft und er zur Nachbesserung verpflichtet. Den Vertrag in gegenseitigem Einverständnis aufzulösen und den Käufer auch noch zu verärgern ist nicht gut.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung meinst du...? ich denk nicht, dass k belegen muss. ich denk, v müsste belegen, dass es nicht stimmt, dass das dingi schrottig war, was er oder sie aber nicht kann. |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung §186 StGB. Es ist ein Unterschied, ob de K schreibt: "verkauft Vorführgeräte" oder "sieht aus wie Vorführgerät". Selbst "verkauft Schrott" könnte noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Ich würde dem V ja raten, einen Deal mit dem K zu schließen: kriegt Portogebühr zurück und nimmt dafür Bewertung raus. Bei einem Prozess kännen beide auf die Nase fallen.
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Zitat:
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Vielen Dank für Eure Beiträge! Hätte die Situation für V günstiger ausgesehen, wenn V das Produkt aus der Verpackung genommen und Fotos vom Zustand gemacht hätte? Es gibt wie erwähnt keine Verklebungen o.ä. an denen man erkennen könnte, dass die Verpackung schon einmal geöffnet wurde. Oder würde durch das Herausnehmen und Fotografieren quasi dokumentiert, dass das Produkt nicht mehr neu ist und würde automatisch zum Artikel zweiter Wahl degradiert? |
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Zitat:
Zitat:
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| AW: Ebay: Klage wegen negativer Bewertung Zitat:
dafür ist ja das bewertungssysthem da. wär ja schlimm, wenn jede, die ne negative bewertung abgibt mit ner klage rechnen muss. auch bei beleidigenden bewertungen, löscht ebay ja lediglich den text. die negative bewertung bleibt ja bestehen. |
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| abmahnung, bewertung, ebay, klage |
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