Dies ist eine Diskussion zu Ebay - der Kauf ist bindent? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ebay - der Kauf ist bindent? Person A hat bei Ebay einen Artikel erworben und sich dann entschieden ihn doch nicht zu kaufen (da der Anbieter Bunter anderem zu wenige Kritiken für eine Vertrauensbasis bei einem Betrag von etwa 200 EUR hat). Jetzt gibts einen Konflikt, der Anbieter B besteht darauf, dass A den Artikel bezahlt. A möchte dies jedoch aus den o.g. Grund nicht. Letztendlich konnte A B nicht überzeugen den Artikel erneut einzustellen. Der Verkäufer B hat nun ein "Ebay-Verfahren" wegen eines nicht bezahlten Artikels eingeleitet und A gedroht (ab Mittwoch) "seinen Anwalt" einzuschalten. Inwiefern ist dies gerechtfertigt? Inwiefern verpflichte ich mich bei Ebay zu einem Kauf? Wie bindet ist dieser? Welche Folgen kann es haben, wenn A den Artikel stur nicht bezahle? Laut Google ist ein Ebay Kauf rechtlich bindend, doch ist er das wirklich? Grüße swick! |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Klare Antwort: Die gewonnene ebay-Auktion führt zu einem vollwertigen und beide Seiten verpflichtenden Kaufvertrag, von dem man sich nicth mehr einseitig lösen kann. Besonderheiten gelten, wenn man von einem Unternehmer kauft, dann hat man als Verbaucher ein Widerrufsrecht. Beides sollte sich aber eigentlich inzwischen herumgesprochen haben - udn daruaf wird man auch als Ahnungsloser bei ebay deutlich hingewiesen. Nur weil die Sache einem nun nicht mehr gefällt, kann man aus der Sache nicht "heraus". Der Verkäufer kann den Käufer auf Bezahlung und Abnahme der Kaufsache verklagen, der Käufer trägt sämtliche Gerichtskosten. Wenn der Käufer also nicht einen handfesten Grund (Sachmangel, der nicht behoben wird/werden kann; o.g. Widerrufsrecht) vorzuweisen hat, tut er gut daran, zu zahlen - das ist es nämlich, wozu er sich durch den Vertragsschluß rechtlich verpflichtet hat. Ebay ist keine Spielwiese. Man muß sich dort wie auch im "normalen"Leben schon sicher sein, bevor man einen Vertrag schließt. Ansonsten hätten wir bald unerträgliche Zustände... Grüße Augustus
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Ich stimme meinem Vorredner voll und ganz zu, möchte nur noch einen Tipp für die Zukunft mit auf dem Weg geben. Besser ist es, VOR Gebotsabgabe zu überlegen, ob der Verkäufer für meine Verhältnisse vertrauenswürdig genug ist, dazu dient das Bewertungsprofil. Bei Unklarheiten bezüglich des Artikels hat man ebenfalls VOR Gebotsabgabe die Möglichkeit dem VK Fragen zu stellen. LG Sanna |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Und wie hoch sind die Gerichtskosten? Fallen auch für A die Kosten des gegnerisches Anwalts an? Wird ein Teil des Werts der Ware zurückverlangt? 20% oder so? |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Der Gegner wird auf Zahlung klagen, also betragen die Gerichtskosten allein schon 3x25=75 Euro. Dazu die gegnerischen Anwaltskosten in ähnlicher Höhe... vielleicht sollte A doch zahlen, denn die Rechtslage erscehent mir ebenfalls völlig eindeutig. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Sie sehen, wir sind uns alle einig... Sollte es also nicht noch etwas entscheidendes bzgl der gekauften Sache selbst geben, kann die Akte geschlossen werden. -> Der Käufer sollte schnell bezahlen, sonst wird es richtig teuer für ihn.
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Aber ist es erfahrungsgemäß realistisch, dass B A anklagt? |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Das kann man nicht beurteilen, ohne dass man den B kennt. Aber ich kann aus meiner gerichtlichen Erfahrung zumindest konstatieren, dass es grundsätzlich Fälle gibt, in denen geklagt wird. Und auch wegen noch niedrigeren Streitwerten. Und wenn B zum Anwalt geht, wird dieser Anwalt sicher nicht von der Klage abraten, wenn der Fall so sicher ist wie hier beschrieben. Wie gesagt: Die Kosten für das gerichtliche Verfahren erreichen (ohne dass A einen eigenen Anwalt einschaltet) schon fast den streitigen Betrag. Daher entweder zahlen, oder höchstens mit dem B nochmal reden, ob A ein sichereres Zahlungsverfahren kriegen kann, etwa Barzahlung bei Abholung. Einen Anspruch darauf hat A aber definitiv nicht. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Da kann man marcus.summer nur zustimmen - man steckt eben nicht "drin"... Aber ich will es einmal so sagen: Bei einem solchen Streiwert ( 200 ist nich tmehr ganz wenig...) und der Gewißheit, daß ich als Kläger (offensichtlich) nicht verlieren kann, würde ich den Käufer ohne Zweifel auf Erfüllung in Anspruch nehmen, d.h. auf Bezahlung und Abnahme der Kaufsache klagen. Was genau ist denn mit der Vertrauensbasis gemeint? Hat der Käufer Angst, daß er die Sache niemals zu Gesicht bekommen wird??
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Ebay - der Kauf ist bindent? Exakt, Käufer A ist es ungewiss, ob Verkäufer B auch wirklich liefern wird. Da er wenige Kritiken hat und jetzt schon vor dem Kauf solche Faxen macht und sich als nicht zuvorkomment zeigt. Was wäre, wenn die Ware reklamiert werden müsste? B würde sicher nicht auf A zugehen. Sind das ausreichende Gründe, damit A vor Gericht erfolgreich gegen B aussagen kann? |
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