Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ebay Betrug

Dies ist eine Diskussion zu Ebay Betrug innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 19:35
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 56
Keine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Ebay Betrug

Liebe Forengemeinde,

Person A kaufte sich über einen Ebay- Händler ein Elektro- Fahrrad als preisgünstige Neuware.

Nach ein paar Tagen machte der Akku Probleme, dann brachen die Pedalbeine (minderwertige Qualität). Person A kontaktierte den Händler über Ebay- er reagierte nicht. Person A schrieb ihn in wiederholt an und gab ihm eine Frist sich zu melden- wiederholt keine Reaktion.

Darauf hin kontaktierte Person A Ebay die aber nichts mehr gegen den Händler unternehmen konnten, da sie den Kauf nicht mehr in ihren Daten gespeichert hatten (da gebe es angeblich eine 32- Tage Regelung).

Person A versuchte über das Firmentelefon den Händler zu erreichen- Bandansage und Person A konnte nicht mal mehr eine Nachtricht hinterlassen, da das Band mit anderen Nachrichten überfüllt war.

Person A suchte nun bei Google Street nach der Händler- Adresse und es stellte sich heraus das er 2 Firmennamen hat mit dem er die gleiche Ware auf seinen Internetseiten anbieten.

Ebenfalls hat er bei Ebay mehrere Accounts (4 Stück hat Person A gefunden).

Kann Person A gegen den Händler Strafanzeige stellen? Wie sehen seine Chancen aus (Kaufpreis liegt bei 409,00 €)?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 00:14
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 211
100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)  
AW: Ebay Betrug

Zitat:
Darauf hin kontaktierte Person A Ebay die aber nichts mehr gegen den Händler unternehmen konnten, da sie den Kauf nicht mehr in ihren Daten gespeichert hatten (da gebe es angeblich eine 32- Tage Regelung).
Richtig ist, dass eBay im Grunde nichts tun kann, eBay ist die Plattform, auf der Verträge geschlossen werden, insofern kann eBay auch nicht eingreifen, Verträge werden zwischen den Vertragspartnern geschlossen.

Falsch ist, dass eBay die Daten nicht speichert, dazu ist eBay gesetzlich verpflichtet, eBay hat alle Transaktionen greifbar vom 1. Tag an seines Auftritts in D.

Das haben schon insbesondere die zu spüren bekommen, die einen Konflikt mit dem Finanzamt hatten, eBay spuckte längst abgemeldete Accounts aus, sowie jede getätigte Transaktion, egal ob es um einen LKW ging oder eine Packung Kaugummi.

Zitat:
Kann Person A gegen den Händler Strafanzeige stellen? Wie sehen seine Chancen aus (Kaufpreis liegt bei 409,00 €)?
Sicher kann Person A das tun. Die Frage ist nur, ob das was bringt? Nicht jede Schlechtlieferung ist Betrug und nicht jeder Schrottlieferant ein Betrüger.

Außerdem würde es A nichts nützen, selbst wenn es sich tatsächlich um Betrug handeln würde (was ich für ausgeschlossen halte), würde er auf diese Weise sein Geld nicht zurück bekommen, der Täter würde möglicherweise bestraft (Strafrecht), damit wäre die Sache erledigt.

Für seine Ansprüche wird A den Zivilrechtsweg beschreiten müssen.

Zunächst sollte er sich mal über seine Rechte als Käufer und Verbraucher informieren.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...te/index.php#1

§ 434
Sachmangel

Zitat:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Vorliegend sind die Pedale defekt und der Akku.

Zitat:
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Nacherfüllung geht immer vor. Also hat man zunächst den Händler zur Nacherfüllung aufzufordern.

Zitat:
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Austausch von Akku und Pedalen) und Ersatzlieferung (neues Fahrrad).

Er sollte die Mängel explizit beschreiben. Also Einschreiben - Rückschein, Frist setzen, 14 Tage nach Datum bestimmt, zur Nachbesserung auffordern. Alle relevanten Daten des Kaufvertrages sollten angegeben werden (eBay Artikelnummer, Lieferscheinnummer etc.)

Der Ort der Nacherfüllung ist dort, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet, beim Käufer. Wie der Händler dem Nacherfüllungsbegehren nachkommt, ist seine Sache.

Kommt das Einschreiben zurück, weil der Händler es z. B. nicht abholt, er scheint ja ein dickes Fell zu haben, wird man ein weiteres Einschreiben auf den Weg schicken müssen.

Ist die Frist abgelaufen, ohne dass der Händler seiner Nacherfüllungspflicht nachgekommen ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist explizit zu erklären, in einem weiteren Einschreiben fordert man den Händler zur Rückabwicklung auf. Frist setzen zur Rückzahlung, wiederum 14 Tage nach Datum bestimmt, Zug um Zug gegen Rückgewähr das Fahrrads. Ist die Frist abgelaufen, befindet sich der Händler in Verzug, jetzt kann man einen Anwalt einschalten. Die Kosten für den Anwalt sind dem Händler gegenüber als Verzugsschaden geltend zu machen. Womöglich wird man klagen müssen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 08:17
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 56
Keine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kuchs hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay Betrug

Erst einmal vielen Dank für die Antwort,

Person A hat zwar eine Rechtschutzvers., aber sind wir doch mal ganz ehrlich... welcher Rechtsanwalt beschäftigt sich denn mit einem Warenwert von 409 €?

Person A hatte sich leider erst später die Ebay- Bewertungen des Shops durchgelesen. Der Shop hatte zwar eine positive prozentuale Bewertung von 99,2 %, aber um so extremer waren die negativen Bewertungen von anderen Mitgliedern beschrieben.

"VORSICHT!!!!!Habe leider keine Rückm. bekommen wegen Garantie.Kupplung kapput"

"Quad nicht funktionstüchtig, da einige Teile defekt oder in schlechter Qualität"

"Verkäufer reagiert nicht auf Fragen, Pocket Bike 49cc ist beschädigt, schlecht!!" usw.

Die angebene Rufnummer ist auch ein Fall für sich. Bei Ebay hatte der Verkäufer die Endziffer 2 bei seiner Firmen- Telefonnummer angegeben. Bei Google- Street war es die Endziffer 3. Alles mehr als mysteriös- wie Person A findet.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 08:51
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 211
100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)  
AW: Ebay Betrug

Zitat:
Person A hat zwar eine Rechtschutzvers., aber sind wir doch mal ganz ehrlich... welcher Rechtsanwalt beschäftigt sich denn mit einem Warenwert von 409 €?
Das ist doch kein Argument. Man kann für 1 Cent klagen, wenn man unbedingt will. Für die Berechnung der Gebühren wird ohnehin immer ein (Mindest)Gegenstandswert von EUR 300,00 zugrunde gelegt, egal ob es um 1 EUR geht oder 300.

Insbesondere Anwälte, die sich auf Verbraucherrecht und Kaufrecht spezialisiert haben, haben mit geringen Gegenstandswerten zu tun, billig wird es trotzdem nicht.

Also kommt die Rechtsschutzversicherung doch gerade recht.

Zudem ist das bei einer gewissen Anzahl von Händlern doch ein Geschäftsmodell. Man braucht doch nur die Bewertungen von manchen schwarzen Schafen im Netz zu verfolgen, Gewährleistung = 0.

Die Händler setzen darauf, dass der Käufer seine Rechte nicht kennt und/oder vor einer Klage zurück schreckt. Und das rentiert sich, viele schreien und zetern...

Und geben auf. Kommt es zu einer Klage, geht es oft ruck, zuck. Die Händler kassieren ein Versäumnisurteil, anschließend wird sofort gezahlt, kalkuliertes Risiko, das sich immer noch lohnt.

Die Bewertungen bei eBay werden noch deshalb einigermaßen gut sein, weil die meisten zu früh bewerten. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Probleme.

Es gibt keine andere Möglichkeit, an sein Geld zu kommen, wenn man den Händler damit durchkommen lässt, wird man die Reparaturen aus eigener Tasche bezahlen müssen oder das Fahrrad entsorgen können.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ebay Betrug??? Kaufrecht / Leasingrecht 03.07.2010 08:55
Ebay Betrug Internetrecht 30.08.2007 19:11
Ebay Betrug Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.04.2007 10:11
ebay betrug Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.03.2007 22:08
Ebay Betrug Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.02.2007 10:57





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN