Dies ist eine Diskussion zu Ebay Betrug innerhalb des Forums Internetrecht
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| Person A kaufte sich über einen Ebay- Händler ein Elektro- Fahrrad als preisgünstige Neuware. Nach ein paar Tagen machte der Akku Probleme, dann brachen die Pedalbeine (minderwertige Qualität). Person A kontaktierte den Händler über Ebay- er reagierte nicht. Person A schrieb ihn in wiederholt an und gab ihm eine Frist sich zu melden- wiederholt keine Reaktion. Darauf hin kontaktierte Person A Ebay die aber nichts mehr gegen den Händler unternehmen konnten, da sie den Kauf nicht mehr in ihren Daten gespeichert hatten (da gebe es angeblich eine 32- Tage Regelung). Person A versuchte über das Firmentelefon den Händler zu erreichen- Bandansage und Person A konnte nicht mal mehr eine Nachtricht hinterlassen, da das Band mit anderen Nachrichten überfüllt war. Person A suchte nun bei Google Street nach der Händler- Adresse und es stellte sich heraus das er 2 Firmennamen hat mit dem er die gleiche Ware auf seinen Internetseiten anbieten. Ebenfalls hat er bei Ebay mehrere Accounts (4 Stück hat Person A gefunden). Kann Person A gegen den Händler Strafanzeige stellen? Wie sehen seine Chancen aus (Kaufpreis liegt bei 409,00 €)? |
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| AW: Ebay Betrug Zitat:
Falsch ist, dass eBay die Daten nicht speichert, dazu ist eBay gesetzlich verpflichtet, eBay hat alle Transaktionen greifbar vom 1. Tag an seines Auftritts in D. Das haben schon insbesondere die zu spüren bekommen, die einen Konflikt mit dem Finanzamt hatten, eBay spuckte längst abgemeldete Accounts aus, sowie jede getätigte Transaktion, egal ob es um einen LKW ging oder eine Packung Kaugummi. Zitat:
Außerdem würde es A nichts nützen, selbst wenn es sich tatsächlich um Betrug handeln würde (was ich für ausgeschlossen halte), würde er auf diese Weise sein Geld nicht zurück bekommen, der Täter würde möglicherweise bestraft (Strafrecht), damit wäre die Sache erledigt. Für seine Ansprüche wird A den Zivilrechtsweg beschreiten müssen. Zunächst sollte er sich mal über seine Rechte als Käufer und Verbraucher informieren. http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...te/index.php#1 § 434 Sachmangel Zitat:
Zitat:
Zitat:
Er sollte die Mängel explizit beschreiben. Also Einschreiben - Rückschein, Frist setzen, 14 Tage nach Datum bestimmt, zur Nachbesserung auffordern. Alle relevanten Daten des Kaufvertrages sollten angegeben werden (eBay Artikelnummer, Lieferscheinnummer etc.) Der Ort der Nacherfüllung ist dort, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet, beim Käufer. Wie der Händler dem Nacherfüllungsbegehren nachkommt, ist seine Sache. Kommt das Einschreiben zurück, weil der Händler es z. B. nicht abholt, er scheint ja ein dickes Fell zu haben, wird man ein weiteres Einschreiben auf den Weg schicken müssen. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass der Händler seiner Nacherfüllungspflicht nachgekommen ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist explizit zu erklären, in einem weiteren Einschreiben fordert man den Händler zur Rückabwicklung auf. Frist setzen zur Rückzahlung, wiederum 14 Tage nach Datum bestimmt, Zug um Zug gegen Rückgewähr das Fahrrads. Ist die Frist abgelaufen, befindet sich der Händler in Verzug, jetzt kann man einen Anwalt einschalten. Die Kosten für den Anwalt sind dem Händler gegenüber als Verzugsschaden geltend zu machen. Womöglich wird man klagen müssen. |
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| AW: Ebay Betrug Erst einmal vielen Dank für die Antwort, Person A hat zwar eine Rechtschutzvers., aber sind wir doch mal ganz ehrlich... welcher Rechtsanwalt beschäftigt sich denn mit einem Warenwert von 409 €? Person A hatte sich leider erst später die Ebay- Bewertungen des Shops durchgelesen. Der Shop hatte zwar eine positive prozentuale Bewertung von 99,2 %, aber um so extremer waren die negativen Bewertungen von anderen Mitgliedern beschrieben. "VORSICHT!!!!!Habe leider keine Rückm. bekommen wegen Garantie.Kupplung kapput" "Quad nicht funktionstüchtig, da einige Teile defekt oder in schlechter Qualität" "Verkäufer reagiert nicht auf Fragen, Pocket Bike 49cc ist beschädigt, schlecht!!" usw. Die angebene Rufnummer ist auch ein Fall für sich. Bei Ebay hatte der Verkäufer die Endziffer 2 bei seiner Firmen- Telefonnummer angegeben. Bei Google- Street war es die Endziffer 3. Alles mehr als mysteriös- wie Person A findet. |
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| AW: Ebay Betrug Zitat:
Insbesondere Anwälte, die sich auf Verbraucherrecht und Kaufrecht spezialisiert haben, haben mit geringen Gegenstandswerten zu tun, billig wird es trotzdem nicht. Also kommt die Rechtsschutzversicherung doch gerade recht. Zudem ist das bei einer gewissen Anzahl von Händlern doch ein Geschäftsmodell. Man braucht doch nur die Bewertungen von manchen schwarzen Schafen im Netz zu verfolgen, Gewährleistung = 0. Die Händler setzen darauf, dass der Käufer seine Rechte nicht kennt und/oder vor einer Klage zurück schreckt. Und das rentiert sich, viele schreien und zetern... Und geben auf. Kommt es zu einer Klage, geht es oft ruck, zuck. Die Händler kassieren ein Versäumnisurteil, anschließend wird sofort gezahlt, kalkuliertes Risiko, das sich immer noch lohnt. Die Bewertungen bei eBay werden noch deshalb einigermaßen gut sein, weil die meisten zu früh bewerten. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Probleme. Es gibt keine andere Möglichkeit, an sein Geld zu kommen, wenn man den Händler damit durchkommen lässt, wird man die Reparaturen aus eigener Tasche bezahlen müssen oder das Fahrrad entsorgen können. |
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