Dies ist eine Diskussion zu eBay-Abbruch der Transaktion- Rückerstattung innerhalb des Forums Internetrecht
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| eBay-Abbruch der Transaktion- Rückerstattung Käufer (K) ersteigert bei einem Interauktionshaus ein Gerät, das nach Erhalt nicht funktioniert. Der Verkäufer (VK)(privat) stimmt einer Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises mit der Formulierung: "Sobald das Gerät angekommen ist, wird das Geld zurück überwiesen" zu. (In der Auktion schloss er das aus) Nach Erhalt des Gerätes schickt er eine Anfrage auf Abbruch der Transaktion, es erfolgt aber keine Rücküberweisung. Auf Nachfrage erfährt K das VK dass das Gerät erst prüfen wolle und dass er davon die Rückerstattung abhängig mache. Nach einigen Tagen meldet VK das Gerät funktioniere seiner Ansicht und er bestehe auf Abwicklung de Transaktion. K stimmt nun der Anfrage auf Abbruch zu, obwohl noch keine Rückerstattung erfolgt ist. Würdet Ihr sagen, dass - die schriftlich Zusicherung bereits eine Vertragsauflösung darstellt? - die Anfrage auf Abbruch der Transaktion eine Zustimmung zur Vertragsauflösung darstellt? - die Transaktion durchgeführt werden muss? - K Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hat? - VK auf Durchführung der Transaktion bestehen kann? Bin gespannt auf euere Meinungen JS achja und K nimmt die Sache unglaublich mit, da VK ja ware & geld hat! |
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