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Ebay

Dies ist eine Diskussion zu Ebay innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 21:50
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Ebay

Nehmen wir mal an Person A kauft einen Artikel von Person B bei Ebay...

Person A bezahlt den Artikel und Person B ist nach dem Geldeingang kein Mitglied mehr bei Ebay und verschickt die Ware nicht und meldet sich nicht mehr.

Fazit : Person A ist sein Geld los und hat keine Artikel bekommen...

Welche Möglichkeiten hat Person A?
Anzeige wegen Betrug?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 22:03
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AW: Ebay

Wie genau sieht das Mahnverfahren aus? Mahnung über das Amtsgericht?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 11:11
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AW: Ebay

Hallo,

ein Mahnbescheid funktioniert hier erstmal nicht !!!

A und B haben einen Kaufvertrag über den ersteigerten Artikel geschlossen. Daher steht A gegen B erst einmal der Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages zu, d.h. ein Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Artikels. Dieser Anspruch kann aber nicht im Rahmen eines Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Im Mahnverfahren können nur Geldforderungen eingefordert werden.

A sollte B daher eine Frist (14 Tage) zur Übergabe und Übereignung des Artikels setzen. Will A den Kaufvertrag durchführen, kann er B auf Übergabe und Übereignung verklagen. Will A vom Kaufvertrag zurücktreten, muss es dies B im Schreiben androhen. Erst nach erfolgtem Rücktritt kann A von B das Geld zurück verlangen. Das kann A dann über das Mahnverfahren betreiben.

Eine Strafanzeige wegen Betruges ist sicherlich hilfreich, wird aber A kaum dazu verhelfen, schneller an das gezahlte Geld zu kommen.

Gruß

RA Kutz
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