Dies ist eine Diskussion zu Download von Öffentlich ausgestrahlten Sendungen etc. innerhalb des Forums Internetrecht
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| Download von Öffentlich ausgestrahlten Sendungen etc. ist es legal/legitim Sendungen, Musik oder sonstiges im Internet zu downloaden wenn sie vorher öffentlich in Radio, Fernsehen oder anderen Medien ausgestrahl worden sind? Ich habe dies letztens gelesen und kann es nicht für wahr halten. Eigentlich würde dabei ja trotzdem eine Verletzung des Kopierschutzes stattfinden, oder sehe ich das falsch? Danke im Voraus |
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| AW: Download von Öffentlich ausgestrahlten Sendungen etc. Ob ein geschütztes Werk vorher schon mal ausgestrahlt worden war oder nicht, spielt keine Rolle bei der Beurteilung, ob eine Kopie des Werkes erlaubt ist als Privatkopie: "(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." Wenn der ZDF-Film von gestern heute von www.geilegeklautefilme.com angeboten wird, ist er garantiert offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht. Nicht so über zdf.de oder phoenix.de, 3sat.de usw. Jedenfalls nicht offensichtlich! Dann darf man Privatkopien davon anfertigen (oder sich gratis anfertigen lassen). Gruß aus Berlin, Gerd PS. Welcher Kopierschutz ist im Internet zu erkennen? Live-Stream ist kein Kopierschutz im Sinne des UrHG, sondern lediglich keine Vereinfachung der Aufzeichnung.
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