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Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Dies ist eine Diskussion zu Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 20:42
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Question Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Guten Abend,


Fall 1:
Angenommen Person A erstellt für Person B eine Website und es wird so abgemacht, dass im Impressum die Daten von Person B stehen. In der Denic ist jedoch Person A eingetragen, da der Webspace Person A gehört. Angenommen Person B hat nun einige rechtswiedrige Inhalte auf dieser Seite eingestellt, ist dann trotzdem Person A dafür verantwortlich, da die Daten von Person A ja bei der Denic eingetragen sind? Oder Person B, da die Daten von Person B im Impressum stehen?

Fall 2:
Angenommen Person A erstellt für Person B eine Website und es wird so abgemacht, dass im Impressum die Daten von Person B stehen. In der Denic ist jedoch Person A eingetragen. Der Webspace gehört aber einer anderen Person, nämlich Person C. Angenommen Person B hat nun einige rechtswiedrige Inhalte auf dieser Seite eingestellt, ist dann Person A dafür verantwortlich, weil Person A ja die Website gemacht hat und weil diese Daten bei der Denic eingetragen sind? Oder Person B, da diese Daten im Impressum stehen? Oder Person C, da diese der Vertragspartner ist und da Person C auch der Webspace gehört?


Vielen Dank im Vorraus!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 23:16
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Ad 1: verantwortlich für die Inhalte einer Website ist immer der, der medienrechtlich Verantwortlicher ist. Das hat nichts mit der Domain-Inhaberschaft, Admin-C usw. zu tun.

Medienrechtlich verantwortlich können im übrigen nur natürliche Personen sein - eine GmbH usw. als Domain-Inhaber schiede allein schon deshalb als Verantwortliche aus.

Ad 2: dito. Wer als medienrechtlich Verantwortlicher im Impressum steht, ist medienrechtlich verantwortlich.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 23:50
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Hallo, danke für deine Antwort! D.h, dass immer nur die Person verantwortlich ist, die im Impressum steht und nicht der Domaininhaber, der Admin-C oder gar der Vertragspartner?

Gibt es denn besondere Rechtsfälle bei denen der Domaininhaber oder der Admin-C verantwortlich wäre?

Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 00:02
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Zitat:
Zitat von dauermagnet Beitrag anzeigen
Gibt es denn besondere Rechtsfälle bei denen der Domaininhaber oder der Admin-C verantwortlich wäre?
Ja, wenn er als inhaltlich Verantwortlicher im Impressum genannt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 00:22
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Zitat:
Zitat von dauermagnet Beitrag anzeigen
D.h, dass immer nur die Person verantwortlich ist, die im Impressum steht und nicht der Domaininhaber, der Admin-C oder gar der Vertragspartner?
Dann stimmt diese Aussage?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 00:36
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

So pauschal nun auch wieder nicht. Ansonsten würde ich gerne meinen Nachbarn in mein Impressum setzen und genüsslich abwarten, bis der abgeführt wird

Richtig ist: Es muss ein inhaltlich Verantwortlicher bestimmt werden und dieser muss dann im Impressum genannt werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 01:43
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Und nur dieser ist dann verantwortlich?
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  #8 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 02:17
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Zivilrechtlich nach Außen verantwortlich ist zunächst der, der sich für verantwortlich erklärt im Impressum. Der kann natürlich intern und auch zivilrechtlich den in Regress zu nehmen versuchen, der intern Mist gebaut hat.

Wenn der Portier des Nachts Illegales auf eine Website tut, weil er die Schlüssel für Alles hat, oder die Freundin des Betreibers, weil die alle Passwörter kennt, wird der oder die sicher dafür haften müssen. Finanziell. Intern. Der Portier als Angestellter aber nur eingeschränkt.

Strafrechtlich (Beleidigung, Verleumdung, Aufforderung zum Königsmord usw.) ist eh nur der Täter zu belangen, also der Portier oder die Freundin. Alle Anderen höchstens wegen Beihilfe usw.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #9 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 12:32
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

Aber falls es einen verantwortlichen der Website geben sollte, dann ist dies NUR der, der auch im Impressum steht und nicht der Domaininhaber/Admin-C?
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  #10 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 20:51
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AW: Domaininhaber/Admin-C und Impressums-Daten

"Der Admin-C ist in Deutschland zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er kann unter bestimmten Umständen z. B. für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden."

Wer unter welchen Umständen für was haftbar gemacht wird, entscheidet ein angerufenes Gericht.

Ob der Betreiber einer Website sämtliche Haftung auf den abwälzen kann, der sich bereit erklärt hatte, im Impressum für die Inhalte zu haften, kommt darauf an. Ich tippe mal: Ein Angestellter haftet nur bedingt. Häufig begrenzt auf drei Monatsgehälter.

Gruß aus Berlin, Gerd
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