Dies ist eine Diskussion zu Domain www.finanzamt-knuffingen.de o.ä. legal? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Domain www.finanzamt-knuffingen.de o.ä. legal? bezugnehmend auf dem in diesem Beitrag( Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? ) angenommenen Sachverhalt würde sich noch eine weitere Frage ergeben, die in diesem Unterforum besser aufgehoben scheint. Angenommen Person A möchte sich in Zusammenhang mit dem im o.g. Link erwähnten Gewerbe eine Domain sichern. Die Domain sollte das Wort Finanzamt und den Ort des Gewerbes enthalten. Also z.B. "www.Finanzamt-Schöndorf.de" oder "www.Kleinhausener-Finanzamt.de" (wobei Knuffingen, Schöndorf und Kleinhausen nun für fiktive Ortsnamen stehen sollen - ich hoffe diese Ortsnamen gibts in der Realität nicht) Ein echtes Finanzamt gibt es in besagtem Ort allerdings nicht! Das nächste echte Finanzamt ist angenommene 20km entfernt in der nächsten Kleinstadt die mit dem Ort "Schöndorf" nichts zu tun hat und in keinerlei Zusammenhang wie z.B. gleiche Gemeinde o.ä. steht. Es kann also keinerlei Verwechslungsgefahr bestehen. Wäre das reservieren und verwenden dieser Domain in direktem Zusammenhang mit der im anderen Beitrag angesprochenen Kunstgalerie, Cafè oder anderem Gewerbe legal? Beste Grüße Andreas |
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| AW: Domain www.finanzamt-knuffingen.de o.ä. legal? Satire darf viel. Wer Besucher allerdings an der Nase herumführt, gar sie abzockt, muss kucken, wie die reagieren - und ein evlt. angerufenes Gericht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Domain www.finanzamt-knuffingen.de o.ä. legal? Hallo, worin bestünde denn ihrer Meinung nach das an der Nase herumführen oder abzocken? Das Bestreben von Person A läge ja nicht darin Menschen zu vergraulen o.ä. sondern eher durch den auffälligen Namen "werbewirksame" Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.... Gruss Andreas |
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| AW: Domain www.finanzamt-knuffingen.de o.ä. legal? Guerilla-Marketing ist manchmal nett, kann aber auch in die Hose gehen. Ob wer klagt, entscheidet der, der sich an der Nase herumgeführt fühlt. Ob ein Gericht dem folgt, wäre die nächste Frage. Wer als scherzhaftes "Bundeshumorministerium" mit Werbe-Wurfsendungen Omas erschreckt, wird sicher anders behandelt als ein Bühnen-Kabarett-Veranstalter. Wir hatten hier aber mal ein böses Urteil gegen ein "Cabaret des Westens", das unter dem Kürzel "CDW" warb, wogegen ein "Kaufhaus des Westens", das weltbekannte KDW, erfolgreich geklagt hatte. Gruß aus Berlin, Gerd
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