Dies ist eine Diskussion zu Domain Registrierung innerhalb des Forums Internetrecht
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| Domain Registrierung 2 Leute beschließen eine GbR zu gründen, sie suchen gemeinsam nach geeigneten Domains, einige davon werden vor der Gründung auf den Namen des Gesellschafters B registriert. Einige Monate später wird die GbR gegründet, die Domains und auch andere Einlagen werden im Gesellschaftsvertrag nicht erwähnt. Kurze Zeit später sagt Gesellschafter A zu Gesellschafter B während eines Telefongesprächs, dass er die Domains auf die Firma umschreibt, da die Kosten immer von seinem Privat-Konto abgebucht werden. Das Kundenkonto bei dem Hoster läuft somit auf dem Namen der GbR, im Impressum der Internetseiten steht die GbR und die Kosten für die Domains werden seit über einem Jahr vom Geschäftskonto der GbR abgebucht. Die Domains sind die Haupteinnahmequelle der Gesellschaft und beide Gesellschafter haben erhebliche Arbeit in die Internetseiten hinein gesteckt. Beide Gesellschafter haben natürlich das Recht zu kündigen und die GbR zu verlassen, aber kann Gesellschafter A beim Austritt aus der GbR die Domains mitnehmen, da er sie auf seinen Namen registriert hat? Zum Aufgabenbereich des Gesellschafters A gehörte u. a. die Registrierung der Domains und Gesellschafter B ist davon ausgegangen, dass sie ordnungsgemäß auf die Gesellschaft laufen. Komplizierter Fall, oder? |
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| AW: Domain Registrierung Hallo, also ich würd sagen, dass die Domain der GbR gehört und ein Gesellschafter ohne Zustimmung des anderen nicht darüber verfügen kann, da es Gesellschaftsvermögen http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/718/ geworden ist. Es ginge die Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/726/ die zur Auseinandersetzung http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/730/ führt. Gruß |
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