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Domain-"Raub" = Diebstahl?

Dies ist eine Diskussion zu Domain-"Raub" = Diebstahl? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 07.09.2004, 20:05
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Domain-"Raub" = Diebstahl?

Der Fall des größten Online-Auktionshauses hat gezeigt, wie einfach mittels KK-Antrag sich eine Domain ändern läßt: Verdutzte Händler und Kunden landen dann auf der Homepage vom Koi-Zuchtverein.

Aber welchen strafrechtlichen Tatbestand stellt diese Aktion der "feindlichen Domainübernahme" eigentlich dar? Für Diebstahl dürfte es an einer "Sache" fehlen: die Domain ist physikalisch nicht vorhanden, weder fest noch flüssig. Ein Telefax, mit dem der KK-Antrag ausgelöst wird, ist auch keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Urkundenfälschung steht demnach auch nicht zur Debatte.

Wer kann also wen wegen was belangen?
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Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2004, 20:12
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Ich würde hier mal die §§ 303a und 303b StGB in den Raum werfen. Zum einen "Datenveränderung" und zum anderen "Computersabotage". Ich denke schon, dass man den Gesetzestext auf deinen Sachverhalt auslegen kann.
Die genauen Texte findest du hier

PS: Was ist den eigentlich ein KK-Antrag?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2004, 22:44
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Danke schon mal! Das ist schon mal eine Richtung in die man weiterlesen kann.

Ein KK-Antrag wird für den Umzug von Domains/Domainnamen benutzt, bspw. www.adresse.de von einer zur anderen Homepage, vorzugsweise beim Providerwechsel. Wenn der Inhaber von abc.de seine Domain/Internetsite von Mund&Partner zu Oink&Oink umziehen möchte, lädt er sich den KK-Antrag (meist eine PDF-Datei) bei Oink&Oink runter, druckt ihn aus und faxt ihn ausgefüllt an den neuen Provider.

Im Antrag steht dann sinngemäß, daß der [Inhaber] den [Provider neu] beauftragt, die [www Domain] vom [Provider alt] zu übernehmen, und bestätigt mit seiner Unterschrift ebenfalls, daß er auch wirklich Inhaber der Domain ist.

Bei der denic de gibt es übrigens eine Presseerklärung zu dem Fall:
Zitat:
Domains werden in der Regel von einem Provider für den Domaininhaber verwaltet. Dieser Provider ist entweder DENIC-Mitglied oder er arbeitet mit einem Mitglied zusammen. DENIC-Mitglieder können Domainaufträge direkt ins zugangsgesicherte Registrierungssystem der DENIC einspeisen. Natürlich ist es für einen Domaininhaber möglich, die Verwaltung seiner Domain von einem Provider auf einen anderen zu übertragen. Dies nennt man einen Providerwechsel. Die DENIC bearbeitet pro Monat mehrere zehntausend solcher Providerwechsel.

Der neue Provider schickt dazu einen Providerwechselauftrag (Anm.: = KK-Antrag) an das automatische DENIC-Registrierungssystem. Dieses sendet eine Benachrichtigung an den derzeitigen Provider und fordert seine Bestätigung ein. Um den unberechtigte Providerwechsel zu verhindern, sind zwei Kontrollinstanzen vorgesehen. Zum einen hat der neue Provider vor dem Absenden des Auftrags zu prüfen, dass der Auftraggeber des Providerwechsels mit dem Domaininhaber identisch ist oder in dessen Auftrag handelt. Zum anderen hat auch der abgebende Provider die Verpflichtung, den Providerwechsel abzulehnen, wenn er nicht sicher ist, dass dieser dem Willen des Domaininhabers entspricht. Im konkreten Fall haben augenscheinlich beide Prüfungsmechanismen nicht funktioniert. Der Auftrag wurde gestellt, obwohl **** nicht die Absicht hatte, den Provider zu wechseln. Außerdem erfolgte vom verwaltenden Provider innerhalb der für diese Fälle üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion, was nach den DENIC-Regeln als Bestätigung interpretiert wird. Damit wurde der Providerwechsel durchgeführt...
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Geändert von Recht nett hier (07.09.2004 um 22:58 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2004, 23:21
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Alt 08.09.2004, 08:51
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Hallo,

ich könnte mir vorstellen, daß hier auch durchaus ein Betrugs-Delikt vorliegen kann.

Der KK-Antrag wurde ja ausgefüllt mit dem Sinn, die Besucher der Domain auf seine eigenen Seiten umzuleiten und dadurch evt. höhere Werbeeinnahmen zu haben und die ursprüngliche Seite ist ja um entsprechende Werbeeinahmen "betrogen".

Inwieweit das überhaupt möglich ist, weiß ich nicht, aber von meinem "Gefühl" her, müßte man auch damit Chancen haben.
(Und die Strafandrohung dafür ist vermutlich höher, so daß ein solcher Prozess auch abschreckende Wirkung haben könnte)

Gruß
Huutsch
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  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2004, 10:02
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Ja, könnte durchaus auch als Betrug gelten. Für Betraug sind maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen, genau wie bei der Computersabotage.
§263 I, §303a I, §303b I Nr. 1 und 2 StGB
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 01:33
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AW: Domain-"Raub" = Diebstahl?

Vollendeten Diebstahl sieht das Kammergericht Berlin im Fall v. Gravenreuth gegen taz. Gravenreuth hatte durch wahrheitswidrige Angaben die Domain "taz.de" pfänden lassen.

http://www.taz.de/!30047/
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