Dies ist eine Diskussion zu Domain-"Raub" = Diebstahl? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Domain-"Raub" = Diebstahl? Aber welchen strafrechtlichen Tatbestand stellt diese Aktion der "feindlichen Domainübernahme" eigentlich dar? Für Diebstahl dürfte es an einer "Sache" fehlen: die Domain ist physikalisch nicht vorhanden, weder fest noch flüssig. Ein Telefax, mit dem der KK-Antrag ausgelöst wird, ist auch keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Urkundenfälschung steht demnach auch nicht zur Debatte. Wer kann also wen wegen was belangen?
__________________ Da hilft kein Schätzen, Raten, Dichten Man muß sich nach den Daten richten Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger. |
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| Ich würde hier mal die §§ 303a und 303b StGB in den Raum werfen. Zum einen "Datenveränderung" und zum anderen "Computersabotage". Ich denke schon, dass man den Gesetzestext auf deinen Sachverhalt auslegen kann. Die genauen Texte findest du hier PS: Was ist den eigentlich ein KK-Antrag? |
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| Danke schon mal! Das ist schon mal eine Richtung in die man weiterlesen kann. Ein KK-Antrag wird für den Umzug von Domains/Domainnamen benutzt, bspw. www.adresse.de von einer zur anderen Homepage, vorzugsweise beim Providerwechsel. Wenn der Inhaber von abc.de seine Domain/Internetsite von Mund&Partner zu Oink&Oink umziehen möchte, lädt er sich den KK-Antrag (meist eine PDF-Datei) bei Oink&Oink runter, druckt ihn aus und faxt ihn ausgefüllt an den neuen Provider. Im Antrag steht dann sinngemäß, daß der [Inhaber] den [Provider neu] beauftragt, die [www Domain] vom [Provider alt] zu übernehmen, und bestätigt mit seiner Unterschrift ebenfalls, daß er auch wirklich Inhaber der Domain ist. Bei der denic de gibt es übrigens eine Presseerklärung zu dem Fall: Zitat:
__________________ Da hilft kein Schätzen, Raten, Dichten Man muß sich nach den Daten richten Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger. Geändert von Recht nett hier (07.09.2004 um 22:58 Uhr). |
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| Ja, man lernt nie aus |
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| Hallo, ich könnte mir vorstellen, daß hier auch durchaus ein Betrugs-Delikt vorliegen kann. Der KK-Antrag wurde ja ausgefüllt mit dem Sinn, die Besucher der Domain auf seine eigenen Seiten umzuleiten und dadurch evt. höhere Werbeeinnahmen zu haben und die ursprüngliche Seite ist ja um entsprechende Werbeeinahmen "betrogen". Inwieweit das überhaupt möglich ist, weiß ich nicht, aber von meinem "Gefühl" her, müßte man auch damit Chancen haben. (Und die Strafandrohung dafür ist vermutlich höher, so daß ein solcher Prozess auch abschreckende Wirkung haben könnte) Gruß Huutsch |
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| Ja, könnte durchaus auch als Betrug gelten. Für Betraug sind maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen, genau wie bei der Computersabotage. §263 I, §303a I, §303b I Nr. 1 und 2 StGB |
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| AW: Domain-"Raub" = Diebstahl? Vollendeten Diebstahl sieht das Kammergericht Berlin im Fall v. Gravenreuth gegen taz. Gravenreuth hatte durch wahrheitswidrige Angaben die Domain "taz.de" pfänden lassen. http://www.taz.de/!30047/
__________________ Da hilft kein Schätzen, Raten, Dichten Man muß sich nach den Daten richten Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger. |
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