Dies ist eine Diskussion zu Domain "ausleihen" für Werbezwecke erlaubt ? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Domain "ausleihen" für Werbezwecke erlaubt ? mich würde folgende Frage interessieren : Angenommen, jemand baut eine neue Webseite auf mit Links zu Rechtsanwälten, Kanzleien, usw, seine eigene Domain ist aber anscheinend noch nicht so bekannt, dass sie gleich in den Suchmaschinen auftaucht - im Gegensatz zu juraforum.de (Beispiel). Wäre es nun legal, dass er zB sich die Domain juraforum.de "ausleiht", indem er damit Werbung macht in der Form, dass er seine eigene Adresse darunter setzt und seine eigene Domain etwas kleiner mit darunter ? Also zB so : Zitat:
Wogegen würde das verstossen ? Vielen Dank und viele Grüße, skys |
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| AW: Domain "ausleihen" für Werbezwecke erlaubt ? Zitat:
"Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen." Dagegen hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung des Wortzeichens "Juraforum" als Marke für die Dienstleistung "Betrieb einer Internet-Diskussionsplattform zu juristischen Themen" für nicht eintragungsfähig erachtet: 18.10.2004 Aktenzeichen 304594644 "Juraforum" Eintragung nicht möglich Anmeldung zurückgewiesen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Sammeln und Liefern von Pressemeldungen Schutzhindernis : Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2 Markengesetz ) 11 |
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