Dies ist eine Diskussion zu Dienstleistungsvertrag gültig oder nicht? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Dienstleistungsvertrag gültig oder nicht? Ich bin absoluter Laie, aber wäre nett, wenn mir hier mal jemand weiterhelfen könnte Kunde A aus Deutschland reserviert per Email in Österreich eine Ferienwohnung. Dieser Vorgang wird von Vermieter B per Email bestätigt, allerdings unförmlich als Dreizeiler. Es wurde keine Anzahlung getätigt, jedoch von Vermieter B eine Stornierungsgebühr vorgegeben. Meine Frage ist: Ist ein Vertrag zu Stande gekommen? Habe gelesen: Es ist allerdings zu beachten, dass die Österreichische Rechtsordnung für bestimmte Rechtsgeschäfte gewisse Formerfordernisse, wie z.B. Schriftlichkeit oder Notariatsakt, vorschreibt. Das Erfordernis der Schriftlichkeit kann aber nun beim Vertragsabschluß per E - Mail durch die Verwendung sogenannter sicherer elektronischer Signaturen (im Sinne des seit 1.1.2000 geltenden Signaturgesetzes) weitestgehend erfüllt werden. Gruß Jan |
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| AW: Dienstleistungsvertrag gültig oder nicht? Nach dem bisherigen Sachverhalt dürfte durchaus ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Es wurden übereinstimmende willenserklärungen abgegeben, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über die Ferienwohnung. Diese dürften keinen Formerfordernissen unterliegen, da sie im alltäglichen Geschäftsverkehr getätigt wurden und die Abwicklung des Vertrages bedarf ebenfalls keiner weiteren formgebundenen Akte. Das österreichische ZGB weicht insoweitnicht vom deutschen Recht ab. |
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