Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Dienstleister für Gewinnspielvermittlung - Knebelvertrag, kein Rauskommen?

Dies ist eine Diskussion zu Dienstleister für Gewinnspielvermittlung - Knebelvertrag, kein Rauskommen? innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 17:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blindhai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Dienstleister für Gewinnspielvermittlung - Knebelvertrag, kein Rauskommen?

Hallo zusammen,

es geht um folgenden fiktiven Fall:

Nehmen wir mal an, dass jemand über einen Link an einem "kostenlosen Gewinnspiel" teilnehmen wollte. Durch diesen Link landet man auf der Anmeldeseite von einem Dienstleistungsanbieter der einem bei Gewinnspielen anmeldet wo man auch seine Daten angibt. Dabei hat man nicht darauf geachtet hat, dass oben auf der Seite etwas von einem monatlichen Betrag für diese Dienstleistung geschrieben stand. Man wird erst misstrauisch als man, nachdem man der AGB zugestimmt hat, auf einer späteren Seite seine Bankdaten angeben kann um sich für das Lastschriftverfahren anmelden kann. Daraufhin hat man Browser geschlossen. Man bekommt auch keine Auftragsbestätigung per EMail obwohl man diese angeben musste.

Nachdem die Widerrufsfrist vorbei ist, erhält man per Post eine Rechnung über 60 Euro Jahresbetrag (12x5 Euro).


Kann man dagegen irgendwie was machen? Nehmen wir mal an, man erhält zahlreiche Einträge zu diesem Dienstleistungsanbeiter wenn man nach dem "Firmennamen" und "Betrug" sucht. Des weiteren ist dieser Anbieter dafür bekannt, dass er einen nicht bei den versprochenen 200 Gewinnspielen im Monat anmeldet. Wenn dem so wäre und dieser Anbieter es nicht nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann man dann ausserordentlich kündigen oder ist man für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gebunden?

Würde mich über ein paar Tipps und Meinungen freuen.

Gruß,
blindhai
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Arbeitsvertrag: wie aus Kündigungsfrist rauskommen? Arbeitsrecht 02.10.2008 14:42
Zwangsversteigerung, wie rauskommen? Immobilienrecht 26.08.2007 17:25
Aus Mietvertrag rauskommen? Mietrecht 21.06.2007 15:09
Knebelvertrag ? Verbraucherrecht 26.08.2005 11:07
raus aus Knebelvertrag Arbeitsrecht 13.05.2003 16:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN