Dies ist eine Diskussion zu Dienstleister für Gewinnspielvermittlung - Knebelvertrag, kein Rauskommen? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Dienstleister für Gewinnspielvermittlung - Knebelvertrag, kein Rauskommen? es geht um folgenden fiktiven Fall: Nehmen wir mal an, dass jemand über einen Link an einem "kostenlosen Gewinnspiel" teilnehmen wollte. Durch diesen Link landet man auf der Anmeldeseite von einem Dienstleistungsanbieter der einem bei Gewinnspielen anmeldet wo man auch seine Daten angibt. Dabei hat man nicht darauf geachtet hat, dass oben auf der Seite etwas von einem monatlichen Betrag für diese Dienstleistung geschrieben stand. Man wird erst misstrauisch als man, nachdem man der AGB zugestimmt hat, auf einer späteren Seite seine Bankdaten angeben kann um sich für das Lastschriftverfahren anmelden kann. Daraufhin hat man Browser geschlossen. Man bekommt auch keine Auftragsbestätigung per EMail obwohl man diese angeben musste. Nachdem die Widerrufsfrist vorbei ist, erhält man per Post eine Rechnung über 60 Euro Jahresbetrag (12x5 Euro). Kann man dagegen irgendwie was machen? Nehmen wir mal an, man erhält zahlreiche Einträge zu diesem Dienstleistungsanbeiter wenn man nach dem "Firmennamen" und "Betrug" sucht. Des weiteren ist dieser Anbieter dafür bekannt, dass er einen nicht bei den versprochenen 200 Gewinnspielen im Monat anmeldet. Wenn dem so wäre und dieser Anbieter es nicht nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann man dann ausserordentlich kündigen oder ist man für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gebunden? Würde mich über ein paar Tipps und Meinungen freuen. Gruß, blindhai |
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