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"Der Artikel kann Mängel haben"

Dies ist eine Diskussion zu "Der Artikel kann Mängel haben" innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 13:07
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"Der Artikel kann Mängel haben"

Hallo,

fiktiver Autoverkauf im Internetauktionshaus.

Inwieweit ist die Formulierung

"Ich verkaufe Privat, unter Ausschluss der Gewährleistung. Das Auto kann Mängel haben."

bei einem Autoverkauf zu bewerten?

Sonstige Beschreibungen waren: nachlackiert, Parkrempler, Macken vorhanden, Motor springt sofort an, schaltet gut. Keine weiteren zusicherungen.

Viele Grüsse,

Andre
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 14:57
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Vielleicht auch noch eine konkrete Frage?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 17:28
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Hi,

Frage war wie diese Formulierung zu bewerten ist.
Heisst das dass der Käufer damit rechnen muss das dass Fahrzeug Mängel hat oder muss jeder Mangel einzeln aufgezählt werden?

Gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 17:55
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Zitat:
Heisst das dass der Käufer damit rechnen muss das dass Fahrzeug Mängel hat oder muss jeder Mangel einzeln aufgezählt werden?
Die Formulierung "kann Mängel haben"
ist m.E. überflüssig.

Wenn das fahrzeug (erhebliche)Mängel hat, und diese dem verkäufer bekannt sind,
muss er die im Kaufvertrag angeben.

Wenn das fahrzeug Mängel hat, die dem verkäufer nicht bekannt sind,
sind die durch den gewährleistungsausschluss erfasst.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 01:52
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Zitat:
Zitat von 123123 Beitrag anzeigen
Inwieweit ist die Formulierung

"Ich verkaufe Privat, unter Ausschluss der Gewährleistung. Das Auto kann Mängel haben."

bei einem Autoverkauf zu bewerten?
Sie "nützt" dem Verkäufer genausoviel wie die Formulierung "Ich verkaufe unter Ausschluss der Gewährleistung."

Denn sofern er sich nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluß berufen könnte, würde es ihm auch nichts helfen, auf die bloße Möglichkeit von Mängeln hingewiesen zu haben. Dadurch hätte der Käufer noch keinen Mangel gekannt, oder gar "infolge grober Fahrlässigkeit" nicht gekannt, d.h. kennen müssen.

§ 442 BGB
"Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

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  #6 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 02:53
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Zitat:
Zitat von 123123 Beitrag anzeigen
Das Auto kann Mängel haben.
Das liest sich wie eine amerikanische Klausel und dieser ganze Disclaimerquatsch, der auch hier um sich greift.

Im hiesigen Rechtsraum hat eine solche Klausel allerdings - im Gegensatz zu einem Gewährleistungsausschluss bei Privatverkauf - keinen Bestand bzw. führt sie nicht dazu, dass die Mängelhaftung entfällt. Sie ist also nutzlos.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 09:39
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Das liest sich wie eine amerikanische Klausel und dieser ganze Disclaimerquatsch, der auch hier um sich greift.

Im hiesigen Rechtsraum hat eine solche Klausel allerdings - im Gegensatz zu einem Gewährleistungsausschluss bei Privatverkauf - keinen Bestand bzw. führt sie nicht dazu, dass die Mängelhaftung entfällt. Sie ist also nutzlos.
Kaufen würde ich da trotzdem nicht, Ärger ist in so einem Fall vorprogrammiert
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #8 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 16:30
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AW: "Der Artikel kann Mängel haben"

Ich auch nicht. Das Auto wird Mängel haben.
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