Dies ist eine Diskussion zu Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! innerhalb des Forums Internetrecht
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| Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! ich kenne mich mit Recht leider nicht gut genug aus, um die Kategorie des Rechts richtig zu wählen, deshalb habe ich mich für Internetrecht entschieden. Ich habe mir in letzter Zeit folgende Frage gestellt: Was wäre, wenn ein privater Verkäufer auf eBay einen LCD-Monitor als Neuware verkauft, jegliche Gewährleistung ausschließt, aber nicht angibt, dass der Käufer für diese Neuware seinen Anspruch auf Garantie vom Hersteller des Geräts nicht geltend machen kann, weil der Verkäufer den Kaufbeleg für den neuen Monitor nicht hat, und dieser Monitor nun bei Übergabe beim Käufer defekt ist, kann der Käufer dann eine Gewährleistung fordern? Er hatte ja eigentlich damit gerechnet, dass er die Garantie des Herstellers beim Falle eines Defekts nutzen könnte. Wie sieht da die Rechtslage aus, kann der Käufer in dem Fall vom Verkäufer Gewährleistung fordern? Sein Geld zurückerstattet bekommen? |
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| AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! Der private Verkäufer haftet nicht für die Lebensdauer der Ware, aber sie sollte schon lebendig beim Käufer ankommen. In der Regel genügt es aber, wenn der Verkäufer die Ware "lebend" beim Versand-Unternehmen abgeliefert hat. Ob beim Anpreisen von "Neuware" dem Käufer vorgespiegelt wurde, darauf gäbe es ja noch zwei Jahre Hersteller-Gewährleistung, wäre interessant. Interessant auch, dass manche Hersteller auch ohne Quittung helfen. "Hab ich verloren" kann genügen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! Erstmal vielen Dank für die Antwort, Gerd. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich nicht viel von der Antwort verstanden habe. In diesem Fall wäre es nun so, dass die Ware nicht lebend beim Käufer ankommt. Hätte der Käufer dann das Recht auf Gewährleistung? Außerdem, was meintest du mit "vorgespiegelt"? |
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| AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! Zitat:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Beim Verkauf von Neuware sind solche AGB-Klauseln unwirksam/unzulässig, mit denen die Sachmängelhaftung des Verkäufers beschränkt oder ausgeschlossen wird, § 309 Nr. 8 BGB: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam ... eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen ... die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels ausgeschlossen ... werden. Zitat:
Zitat:
Wenn der Defekt auf dem Transportweg dagegen vom Verkäufer zu vertreten wäre, etwa wegen unzureichender Verpackung, dann haftet der Verkäufer wegen der Verletzung nebenvertraglicher Verpackungssorgfalts-Pflichten. Zitat:
Dagegen wird ein Käufer berechtigterweise damit rechnen dürfen, ein Privat-Verkäufer einer "Neuware" würde ihm zusammen mit dem Neugerät auch die Rechnung mitliefern. ( Ob der Käufer mit dem Rechnungsbeleg dann a) beim Hersteller Leistungen aus der ( überhaupt als übertragbar ausgestalteten? )Garantie einfordern kann, oder ob er b) beim Händler die mit der Rechnung an ihn, den Zweitkäufer abgetretenen gesetzlichen(!) Gewährleistungsansprüche einfordern möchte, soll dem Käufer überlassen bleiben. ) Zitat:
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| AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! Vielen Dank. HIer ist ein Link zur Angebotsseite: http://www.ebay.de/itm/300606339316?...84.m1438.l2649 |
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| AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! Zitat:
Der Mangel sollte schriftlich dem Verkäufer angezeigt werden, mit 14 Tage Frist zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung. |
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| Stichworte |
| defekt, ebay, gewährleistung, neuware |
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