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Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Dies ist eine Diskussion zu Defekte Neuware wird auf eBay verkauft! innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 07:32
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Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Sehr geehrtes Forum,

ich kenne mich mit Recht leider nicht gut genug aus, um die Kategorie des Rechts richtig zu wählen, deshalb habe ich mich für Internetrecht entschieden.

Ich habe mir in letzter Zeit folgende Frage gestellt:

Was wäre, wenn ein privater Verkäufer auf eBay einen LCD-Monitor als Neuware verkauft, jegliche Gewährleistung ausschließt, aber nicht angibt, dass der Käufer für diese Neuware seinen Anspruch auf Garantie vom Hersteller des Geräts nicht geltend machen kann, weil der Verkäufer den Kaufbeleg für den neuen Monitor nicht hat, und dieser Monitor nun bei Übergabe beim Käufer defekt ist, kann der Käufer dann eine Gewährleistung fordern? Er hatte ja eigentlich damit gerechnet, dass er die Garantie des Herstellers beim Falle eines Defekts nutzen könnte.

Wie sieht da die Rechtslage aus, kann der Käufer in dem Fall vom Verkäufer Gewährleistung fordern? Sein Geld zurückerstattet bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 00:17
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AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Der private Verkäufer haftet nicht für die Lebensdauer der Ware, aber sie sollte schon lebendig beim Käufer ankommen.

In der Regel genügt es aber, wenn der Verkäufer die Ware "lebend" beim Versand-Unternehmen abgeliefert hat.

Ob beim Anpreisen von "Neuware" dem Käufer vorgespiegelt wurde, darauf gäbe es ja noch zwei Jahre Hersteller-Gewährleistung, wäre interessant.

Interessant auch, dass manche Hersteller auch ohne Quittung helfen. "Hab ich verloren" kann genügen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 18.10.2011, 04:40
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AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Erstmal vielen Dank für die Antwort, Gerd. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich nicht viel von der Antwort verstanden habe. In diesem Fall wäre es nun so, dass die Ware nicht lebend beim Käufer ankommt. Hätte der Käufer dann das Recht auf Gewährleistung?

Außerdem, was meintest du mit "vorgespiegelt"?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 12:29
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AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Zitat:
Zitat von DerJunker Beitrag anzeigen
Was wäre, wenn ein ... Verkäufer ... einen LCD-Monitor als Neuware verkauft, jegliche Gewährleistung ausschließt
Wenn die Vertragsbestimmung, mit der vereinbart werden soll, daß die Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen sein sollen, vorformuliert und zur mehrfachen Verwendung vorgesehen ist, dann wäre die Haftungsausschlußklausel eine AGB im Sinne von § 305 BGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

Beim Verkauf von Neuware sind solche AGB-Klauseln unwirksam/unzulässig, mit denen die Sachmängelhaftung des Verkäufers beschränkt oder ausgeschlossen wird, § 309 Nr. 8 BGB:

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam ... eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen ... die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels ausgeschlossen ... werden.

Zitat:
Was wäre, wenn der (private) Verkäufer ... nicht angibt, dass der Käufer für diese Neuware seinen Anspruch auf Garantie vom Hersteller des Geräts nicht geltend machen kann, weil der Verkäufer den Kaufbeleg für den neuen Monitor nicht hat
Das Fehlen einer Hersteller-Garantie stellt vermutlich noch keinen Mangel dar. Möglicherweise stellt es jedoch einen Sachmangel dar, wenn einer privat angebotenen "Neuware" kein Rechnungsbeleg mitgeliefert würde; ein Verscheigen dieser ( sofern als "Mangel" zu wertenden ) Rechnungslosigkeit wäre dann jedenfalls nicht von einer Haftungsausschlußvereinbarung erfaßt. Für die "Rechnungslosigkeit" würde der Verkäufer also haften müssen; es wäre denkbar, daß eine angemessene Kaufpreisminderung für diesen "Mangel" verlangt werden könnte.

Zitat:
Was wäre, wenn dieser Monitor nun bei Übergabe beim Käufer defekt ist, kann der Käufer dann eine Gewährleistung fordern?
Wenn der Defekt "zufällig" auf dem Transportweg aufgetreten sein sollte, dann wäre dies Käuferpech. Wenn der Monitor schon nicht funktionstüchtig an den Transporteur übergeben worden sein sollte, dann würde "eigentlich" der Verkäufer haften. Allerdings könnte er seine Haftung unter Hinweis auf den vereinbarten Gewährleistungs-Auschluß verweigern. ( Es sei denn, der Sachmangel bestünde im Fehlen einer "vereinbarten Beschaffenheit" ( und nicht bloß in einer Unbrauchbarkeit/Funktionslosigkeit ) - für das Fehlen vereinbarter Merkmale gilt eine Haftungsausschluß-Klausel nicht.

Wenn der Defekt auf dem Transportweg dagegen vom Verkäufer zu vertreten wäre, etwa wegen unzureichender Verpackung, dann haftet der Verkäufer wegen der Verletzung nebenvertraglicher Verpackungssorgfalts-Pflichten.

Zitat:
Käufer hatte ja eigentlich damit gerechnet, dass er die Garantie des Herstellers beim Falle eines Defekts nutzen könnte.
Meines Erachtens kann ein Käufer einem Verkäufer niemals vorhalten, als Käufer habe er sich "berechtigte" Hoffnungen machen dürfen, ein Dritter ( hier: der Hersteller ) würde ihm, dem Käufer Garantieleistungen erbringen.

Dagegen wird ein Käufer berechtigterweise damit rechnen dürfen, ein Privat-Verkäufer einer "Neuware" würde ihm zusammen mit dem Neugerät auch die Rechnung mitliefern. ( Ob der Käufer mit dem Rechnungsbeleg dann a) beim Hersteller Leistungen aus der ( überhaupt als übertragbar ausgestalteten? )Garantie einfordern kann, oder ob er b) beim Händler die mit der Rechnung an ihn, den Zweitkäufer abgetretenen gesetzlichen(!) Gewährleistungsansprüche einfordern möchte, soll dem Käufer überlassen bleiben. )

Zitat:
kann der Käufer in dem Fall vom Verkäufer Gewährleistung fordern? Sein Geld zurückerstattet bekommen?
Definitiv ungefähr vielleicht ja, oder auch nicht. Ohne Kenntnis sämtlicher Einzelheiten des Falls läßt sich das nicht abschließend beurteilen.

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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 14:57
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AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Vielen Dank.

HIer ist ein Link zur Angebotsseite:

http://www.ebay.de/itm/300606339316?...84.m1438.l2649
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:21
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AW: Defekte Neuware wird auf eBay verkauft!

Zitat:
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Der Verkäufer hat den Fernseher als unbeschädigt angepriesen. Funktioniert der Fernseher nicht ist das ein Mangel. Verkauft der Verkäufer eine Ware mit Mangel, obwohl er diese als unbeschädigt anpreist, haftet er dafür. Er darf nachbessern oder, wenn der Verkäufer dies nicht kann, muss er einen neuen TV liefern oder den Kaufpreis zurück erstatten.

Der Mangel sollte schriftlich dem Verkäufer angezeigt werden, mit 14 Tage Frist zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung.
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