Dies ist eine Diskussion zu Defekt an Handy nach Ersteigerung innerhalb des Forums Internetrecht
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| Defekt an Handy nach Ersteigerung In der Artikelbeschreibung des Verkäufers Z wird nur beschrieben das das Handy einige Gebrauchsspuren hat. Der Verkäufer Z schliesst auch die Garantie und Gewährleistung nicht aus. Somit ersteigert sich Mr.X im Auktionshaus Y das Handy im Wert von 300EUR, welches nur einige Gebrauchsspuren hat. Welche Rechte hat Mr.X wenn folgendes passiert: Mr.X erhält das Handy und stellt fest, das das Display des Handys Druckstellen aufweisst, die der Verkäufer Z nicht erwähnt hat. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Was heißt "Druckstellen"? Kleinere Kratzer sind Gebrauchsspuren. Ein Displaydefekt ist ein Mangel.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Druckstellen in dem Sinne wie z.B.: Das Verkäufer Y zu viel druck auf das Display ausgeübt hat sodass dauerhaft dunkle stellen bei hellem Hintergrund sichtbar sind. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Das ist keine Gebrauchsspur. Der Erwerber des Handys kann die Ware bemängeln und Nachbesserung verlangen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Was wäre wenn Verkäufer Y jedoch die Nachbesserung, Zurücknahme des Handys und einen Preisnachlass verweigert bzw. ablehnt. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Anwalt nehmen. Rechnung zahlt Y. Ich hoffe, es gibt Schriftverkehr und nicht nur Telefonate oder E-Mail-Mist.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Nehmen wir an es gibt nur Email-Mist. Gilt das nicht als Beweismaterial? Und was wäre wenn der Verkäufer Y behaupten würde das die Druckstellen am Handy erst nach dem Versenden des Handys verursacht wurden. Danke für die schnellen Antworten |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Zitat:
auf den Plattformen einem Pv mit Anwaltsdrohungen unterzujubeln. V ist Privat=gleich Freiwild oder K=**** für Sondermüllentsorgung Talerwerfen vor Gericht, wies ausgeht weiss ich auch |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Allso deiner Meinung nach ( Mitglieder sind ja alle per du oder? ) würde Mr. X voll und ganz Recht bekommen auch wenn dieser nur Email-Verkehr mit dem Verkäufer Y getätigt hat? Könnte der Verkäufer Y nicht auf irgendeinen § zurückgreifen und Recht bekommen? |
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| AW: Defekt an Handy nach Ersteigerung Zitat:
jeder V, der noch alle Tassen im Schrank hat, macht erstens Fotodokumentationen, und zweitens notiert er die IMEI. Und das teilt er dem K freundlich mit. Dann braucht der V auch keine Angst zu haben vor dem Richter, nicht wahr? Weißt Du, mal aus dem Nähkästchen: von meinen Einkäufen im Auktionshaus waren ca. 30% mangelhaft. Argument entweder "ist beim Transport passiert" (ist auch so einfach!) oder einfach Schweigen. Ich sag es Dir ganz offen: ein Großteil der Verkäufer im Internet sind in meinen Augen unseriös, besonders die nichtgewerblichen. Die meinen doch glatt, sie könnten ihren Schrott noch einem Gimpel unterjubeln. @TE: Letztlich muss der Richter entscheiden, wem er glaubt. Zwei Dinge müssen dafür da sein: 1. ein tatsächlicher Mangel und 2. eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung, die der K getätigt hat.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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