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datenerhebung im internetforum

Dies ist eine Diskussion zu datenerhebung im internetforum innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 00:19
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datenerhebung im internetforum

ein user ist user eines internetforums. dies forum hat "geschützte" unterbereiche. der betreiber B schaltet dafür erst frei, nachdem der use personenbezogene daten abgegeben hat:

name, adresse, tefefonnummer, beruf

frage: darf betreiber b diese daten überhaupt erheben?

nach tmg §14 I würde ich fast meinen, dass er das gar nicht darf - oder verstehe ich das falsch? Danke.


Zitat:
Zitat von TMG
§ 14 Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 02:20
V.I.P.
 
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AW: datenerhebung im internetforum

Welche wäre hier denn die Begründung? Welchen Inhalts sind die geschützten Bereiche?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 12:26
V.I.P.
 
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AW: datenerhebung im internetforum

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Welche wäre hier denn die Begründung?
zb. sowas:
Zitat:
Es handelt sich bei dem Thema um eine sehr wichtige, teilweise intime Angelegenheit. Es kommen Fragen auf, die nur in einem geschützen Bereich gestellt werden, ohne das ein außenstehender mitliest.

der betreiber möchte gewährleisten, dass in den geschlossenen Foren die Privatsphäre gewährleistet ist.

Eine Teilnahme in den geschlossenen Bereichen ist generell ohne Angabe von Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, e-mail-Adresse und nickname nicht möglich.

Zitat:
Welchen Inhalts sind die geschützten Bereiche?
das könnte so was sein wie: allgemeiner austausch von menschen die unter rechtlicher betreuung stehen. das könnte der eine teil des geschützen bereichs sein.
ein anderer teil könnte für eine andere gruppe geschützt sein. zb. für allgenmeinen austausch von berufsbetreuern.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 14:08
V.I.P.
 
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AW: datenerhebung im internetforum

Die Themenstellung dient hier nicht als Rechtfertigung für das Ansinnen des Betreibers. Das TMG beschränkt sich ja bewusst auf das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und User. Gemeint sind hier vor allem kostenpflichtige Angebote, wenn also eine Abrechnung erfolgt und dazu gewisse Daten erforderlich sind. Aber auch hier darf nur das erhoben werden, was für den Zahlvorgang unbedingt erforderlich ist. Alle anderen Angaben sind freiwillig und können nicht erzwungen werden.

Als einzige themenbezogene Ausnahme fallen mir gerade nur pornografische Inhalte an, die nach deutschem Recht eine sichere Altersverifikation erfordern (jedoch nicht die Nennung des Realnamens und der Anschrift, jedenfalls nicht gegenüber dem Betreiber).


Zitat:
der betreiber möchte gewährleisten, dass in den geschlossenen Foren die Privatsphäre gewährleistet ist.
Der Gesetzgeber ist der gegenteiligen Ansicht, dass die Privatsphäre (gerade bei derart persönlichen Themen) nur dann gewährleistet ist, wenn der User sich anonym oder pseudonym mitteilen kann.

Hoffe, das hlft Dir weiter.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 14:44
V.I.P.
 
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AW: datenerhebung im internetforum

hi,
vielen dank für die antwort. das ist super nett.

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Die Themenstellung dient hier nicht als Rechtfertigung für das Ansinnen des Betreibers. Das TMG beschränkt sich ja bewusst auf das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und User. Gemeint sind hier vor allem kostenpflichtige Angebote, wenn also eine Abrechnung erfolgt und dazu gewisse Daten erforderlich sind. Aber auch hier darf nur das erhoben werden, was für den Zahlvorgang unbedingt erforderlich ist.
ja, so hätte ich das auch verstanden.


Zitat:
Alle anderen Angaben sind freiwillig und können nicht erzwungen werden.
hmmm. erzwingen tut der betreiber ja nix. blos: wer die daten nicht rausrückt, wird halt nicht freigeschaltet... und ist nicht datenerhebung gleicht datenerhebung. ich meine das gesetz macht ja keinen unterschied zwischen "freiwilliger" oder "erzwungener" datenerhebung. sondern da steht ja nur datenerhebung. und ich hab es so

verstanden, wenn die nicht technisch oder inhaltlich wirklich notwendig ist, darf sie gar nicht sein. (würd heißen, sie darf auch freiwillig nicht sein...) - oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 16:25
V.I.P.
 
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AW: datenerhebung im internetforum

Ja, der Betreiber darf die Daten erst gar nicht erheben. Und da er sie nicht erheben darf, darf er auch denjenigen nicht die Nutzung verbieten, die sich weigern, ihre Daten preiszugeben.

Ansonsten würde ja das Gesetz ausgehebelt.

Generell gilt, dass ein Betreiber die Nutzung seines Angebots nicht davon abhängig machen darf, dass ihm der Benutzer Daten übermittelt, die der Betreiber nicht erheben darf.

Über das gesetzlich zulässige Maß hinaus dürfen persönliche Daten nämlich nur auf freiwilliger Basis übermittelt werden.
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