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Chat und Jugendschutz

Dies ist eine Diskussion zu Chat und Jugendschutz innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 17:19
Boardneuling
 
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Chat und Jugendschutz

Hi,

was muss auf einer Privaten Website, die einen Chat hat alles beachtet werden, damit keine Abmahnung wegen Jugendschutzverletzung oder ähnliches droht? In Chat-Räumen wo sexuelle, obszöne, konfuse usw. Texte von Chattern wiedergeben werden, sollte ja keiner unter 18 dran teil nehmen. Nur kann man ja schlecht überprüfen ob der jenige wirklich über 18 ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 05:00
V.I.P.
 
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AW: Chat und Jugendschutz

Hi Sandra,

was verboten ist, steht überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB) in
Dreizehnter Abschnitt
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung


Da steht aber nicht, dass man mit U18 nicht "sexuelle, obszöne, konfuse usw. Texte" lesen oder posten darf in einem Chatroom oder sonstwo.

Wenn er postet oder liest, "gestern hatte ich Geschlechtsverkehr mit meiner Freundin", dann liest und postet er das auch in Jungedzeitschriften (seit ca. 40 Jahren in der "Bravo" bei Dr. Sommer ).

Nur Pornografie darf man für U18 nicht verbreiten. Und was sonst noch in Absatz 13 steht.

Will man doch Pornografie verbreiten, sollte man eben nachlesen, was zu tun ist in D. Zuganssperren gibt es ja.

Will man das gar nicht, dann lässt man es halt. Tut es ein anderer im Chat, dann muss man ab Kenntnis dieses (oder eines anderen) Gesetzesverstoßes dagegen etwas unternehmen, siehe dazu das
Telemediengesetz, das man ohnehin kennen sollte, wenn man ein Telemedien-Angebot der Öffentlichkeit unterbreitet (u.a. wegen des Impressums und der Haftung und der Verantwortlichkeit).

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 13:10
Boardneuling
 
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AW: Chat und Jugendschutz

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
][...]

Nur Pornografie darf man für U18 nicht verbreiten. Und was sonst noch in Absatz 13 steht.

Will man doch Pornografie verbreiten, sollte man eben nachlesen, was zu tun ist in D. Zuganssperren gibt es ja.
Wenn es Räume gibt, die vom Raumnamen schon her ganz offensichtlich sexuelle oder ähnliche Inhalte haben, was muss min. getan werden um u.a. dem Jugendschutzgesetz gerecht zu werden?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
]Will man das gar nicht, dann lässt man es halt. Tut es ein anderer im Chat, dann muss man ab Kenntnis dieses (oder eines anderen) Gesetzesverstoßes dagegen etwas unternehmen, siehe dazu das
Telemediengesetz, das man ohnehin kennen sollte, wenn man ein Telemedien-Angebot der Öffentlichkeit unterbreitet (u.a. wegen des Impressums und der Haftung und der Verantwortlichkeit).
Also mit dem TMG entzieht sich der Betreiber der Verantwortung? Es heißt ein Impressum sei ja für Private Websiten nicht notwendig, gibt es denn dennoch was, was im Impressum enthalten sein müsste?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2010, 01:41
V.I.P.
 
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AW: Chat und Jugendschutz

Eine private Seite, für die gar kein Impressum nötig ist, ist eine, die quasi nur einmal so ins Netz gestellt und danach kaum mehr erneuert wird (Paradebeispiel: Michaela Mustermanns Mallocafotos 2008).

Alle anderen gelten als "nachhaltig betrieben" und demnach als geschäftsmäßig und müssen deshalb ein Impressum beinhalten. Da muss der Name des erreichbaren Verantwortlichen stehen mit Adresse und einer Schnell-Erreichbarkeit wie e-mail oder Fax oder Telefon, die auch funktioniert und eine schnelle Erreichbarkeit garantiert.

Weiter: Über sexuelle Inhalte haben wir von 14 bis 18 im Jugendzentrum geplaudert, warum heute nicht im Internet? Erst wenn es strafbar wird (s. meine Quellen), darf man das Kids U18 nicht antun (oder gar nicht tun, wie bei Kidporn).

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2010, 01:52
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AW: Chat und Jugendschutz

Was muss man aber tun um nicht Jugendliche freie Inhalte jugendlichen nicht zugänglich zu machen, also das was zumindest das Gesetz vorschreibt?

Mal angenommen in einer privaten Website sind keine erotischen Medien aber sie hat einen Chat. Allerdings wurden Räume erstellt wo erotisches beredet wird und nicht jugendfreies gepostet wird. Muss man solche Räume vor jugendlichen versperren und auf welche weise verlangt dass das Gesetz?
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  #6 (permalink)  
Alt 01.07.2010, 02:48
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AW: Chat und Jugendschutz

Wer nicht weiß, was Pornografie ist, sollte das Stichwort mal in eine Suchmaschine eingeben.

Über Sexualität reden Eltern mit Kindern, Erzieher mit Kindern, Kinder mit Kindern tagtäglich.

Generell würde ich sogar sagen: Wer keine Ahnung von Massenmedien und Öffentlichkeit und den damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten hat
(wofür ich immerhin mehr als acht Semester studiert habe),
sollte einfach drauflos publizieren
oder einen Fachmann anheuern.

Oder ein wenig im Internet stöbern. Aber dazu müsste er auch die Texte verstehen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 01.07.2010, 02:56
Boardneuling
 
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AW: Chat und Jugendschutz

Jedoch schreibt das Gesetz vor was erst ab 16 oder 18 ist. Ich möchte aber wissen wie das Gesetz schreibt, wie man Inhalte die für solche nicht freigegeben sind zu verwehren hat? Ich meine wie muss der Raum ausreichend vor jugendlichen gesperrt werden? Reicht der Hinweis aus, sexuelle Inhalte oder muss man so genannte Kinderschutzmechanismen einbauen, die den Zugang solcher erschwären?
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