Dies ist eine Diskussion zu Bruttopreise auf B2B Seite innerhalb des Forums Internetrecht
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| Bruttopreise auf B2B Seite Muss A in diesem Fall die Preise auch Brutto ausweisen und die Grundpreisangaben beachten? |
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| AW: Bruttopreise auf B2B Seite Gedanklich bist du doch schon bei der PAngV ... dann lies doch einfach mal Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__9.html |
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| AW: Bruttopreise auf B2B Seite Danke für die schnelle Antwort. Gelesen habe ich den Ausschnitt schon, aber wirklich verstehen ist eine andere Sache ![]() Angenommen A macht auf dem Onlineshop selbst und bei der Registrierung deutlich darauf aufmerksam, dass sich die Artikel nur an Firmenkunden richten. "Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe" Dann muss A die PAngV nicht anwenden, oder? Ist es wichtig, dass A in Preisvergleichen wirbt, auf die natürlich auch Privatkunden Zugriff haben? In den Preisvergleichen selbst muss A natürlich mit Bruttopreisen werben, das ist mir klar. Besten Dank für deine Hilfe bisher. |
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| AW: Bruttopreise auf B2B Seite Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Bruttopreise auf B2B Seite Danke für die bisherigen Antworten. Wie muss ich dann diesen Absatz aus der PAngV verstehen? Zitat:
Wenn die Produkte und Preise auf der Seite angesehen werden können, dürfte es sich hierbei doch schon um Werbung unter Angabe von Preisen handeln, oder? Ich hoffe ich nerve euch nicht |
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| AW: Bruttopreise auf B2B Seite Zitat:
!Ich zitiere mich nochmal selbst bzw aus der PAngV ... vielleicht hilft eine andere Farbe: Zitat:
Eigentlich werden Doppelpostings hier ja nicht gerne gesehen ... aber man lässt mir regelmässig keine Wahl |
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