Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Branchenverzeichnis mit verifizierten Daten

Dies ist eine Diskussion zu Branchenverzeichnis mit verifizierten Daten innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 08:22
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Branchenverzeichnis mit verifizierten Daten

Hallo,

Angenommen Firma A möchte ein Branchen/Webverzeichnis für eine bestimmte Branche erstellen. Firma A möchte dafür die Firmenbezogenen Daten (Unternehmensname, Adresse, Telefonnummer, Webseite) von Unternehmen B,C,D,E und F aus einem großen Branchenverzeichnis der Firma G verwenden, die diese Daten öffentlich anbietet. Es handelt sich bei Firma B, C und D um natürliche und bei Firma E und F um juristische Personen.

Zu erwähnen währe, dass es sich bei den Einträgen der Unternehmen B,C,D,E,F um verifizierte Einträge handelt, das heißt, dass die Unternehmer Ihre Einträge bei G bestätigt haben und sich auch als Inhaber bei G durch Zusendung einer Postkarte oder eines Telefonanrufes identifiziert haben.

Firma A möchte diese Daten auf seiner eigenen Portal Seite veröffentlichen ohne sich eine Einverständniserklärung bei Firma B,C oder D zu holen.

Kann Firma A Probleme bekommen, weil Sie die Daten ohne Einverständniserklärung der Unternehmen veröffentlicht? Die Firmen haben ja bereits einer Veröffentlichung durch Verifizierung Ihres Profils zugestimmt.

Ich bin dankbar für jeden Tipp!

Geändert von dschmid (06.01.2012 um 08:23 Uhr). Grund: Firmenname verwendet im Titel, sorry
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 15:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Branchenverzeichnis mit verifizierten Daten

Zitat:
Zitat von dschmid Beitrag anzeigen
Firma A möchte diese Daten auf seiner eigenen Portal Seite veröffentlichen ohne sich eine Einverständniserklärung bei Firma B,C oder D zu holen.

Kann Firma A Probleme bekommen, weil Sie die Daten ohne Einverständniserklärung der Unternehmen veröffentlicht? Die Firmen haben ja bereits einer Veröffentlichung durch Verifizierung Ihres Profils zugestimmt.
Berichten darf jeder über diese Tatsachen, da in der Regel weder ein Datenschutz mehr greift noch ein Schutz des Persönlichkeitsrechts der Firmen nach ihrem öffentlichen Selbst-Outing.

Die Firma aber, die diese Daten gesammelt und zusammengestellt hat, könnte aber unter Umständen § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke geschaffen haben -

dann dürfte man daraus nur noch im nötigen Umfang zitieren, kaum aber wesentliche Teile des (Sammel-)Werkes einfach abkupfern.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 08:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dschmid hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Branchenverzeichnis mit verifizierten Daten

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Berichten darf jeder über diese Tatsachen, da in der Regel weder ein Datenschutz mehr greift noch ein Schutz des Persönlichkeitsrechts der Firmen nach ihrem öffentlichen Selbst-Outing.

Die Firma aber, die diese Daten gesammelt und zusammengestellt hat, könnte aber unter Umständen § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke geschaffen haben -

dann dürfte man daraus nur noch im nötigen Umfang zitieren, kaum aber wesentliche Teile des (Sammel-)Werkes einfach abkupfern.

Gruß aus Berlin, Gerd
Danke Bernd für die ausführliche Antwort. Damit hast du mir schon sehr weitergeholfen.

Firma G die die Daten sammelt und veröffentlicht hat keine Einschränkungen darüber, dass die Daten weiterverwendet werden, eher im Gegenteil. Leider kann ich das auch nicht in diesem Post ausführen, sonst währe klar um welches Unternehmen es sich dabei handelt.

Also vielen Dank nochmal.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
branchenverzeichnis, datenschutz, urheberrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
„Globalizing Rural Places“ Nachrichten: Wissenschaft 25.05.2011 12:10
Google Buchsuche: Zypries verteidigt Autoren und Verleger gegen Google vor US-Gericht Nachrichten: Internet & IT 02.09.2009 09:36
How atoms change places Nachrichten: Wissenschaft 21.12.2007 11:00
Fehlender Eintrag im Telefon-Branchenverzeichnis Verbraucherrecht 28.07.2007 22:20





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN