Dies ist eine Diskussion zu Blogkommentare löschen lassen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Blogkommentare löschen lassen angenommen Person A hätte in einer öffentlichen Blog-Community Blogeinträge anderer User kommentiert, und in diesen KOmmentaren ihren richtigen Namen und eine Domainadresse angegeben. Hat diese Person A einen Anspruch darauf, dass entweder die Autoren der jeweiligen Blogbeiträge, oder die Betreiber der Blog-Community diese Kommentare löschen, wenn sie dazu von der Person A aufgefordert werden? Weiß jemand ob es bereits Rechtssprechungen zu diesem Thema gibt? Viele Grüße |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Zitat:
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Vielen Dank für eure Antworten: @ TomRohwer: Person A hat ihren echten Namen hinterlassen. Der Name sollte wenigstens entfernt werden. Gibt es wirklich keinen Anspruch auf Entfernung? @ Lichtboxer: Worauf stützt sich der Anspruch und gibt es hierzu Rechtsprechung? Ich konnte bislang nichts finden. VG und vielen Dank für eure Hilfe. |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Da gibt es zum einen: Zitat:
Spezieller: Zitat:
Eine Rechtsprechung dazu gibt es mittlerweile auch, da musst Du mal nicht unter dem Stichwort Blog, sondern Meinungsforum suchen, denn die Kommentarfunktion in einem Blog entspricht rechtlich eher einem Forum. |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Zitat: Es gehört zur Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit, öffentlich gemachte Äußerungen Dritter zu kommentieren, und dabei natürlich auch auf den dort veröffentlichten Namen und ggf. die Webadresse des Betreffenden Bezug zu nehmen. Das ist auch keine "Datenspeicherung" im Sinne des BDSG.
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Nein.
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Zitat: "Prinz Parsifal, besser bekannt als unser lieber Bürgermeister Max Mustermann, schrieb in seinem pseudonymen Blog yz.de mal wieder hanebüchenen Unsinn über unsere Müllkippe." Muss ich nun auf dessen Verlangen seinen realname und seine URL entfernen? Trotz Artikel 5 Grundgesetz? "Unter dem Künstlernamen 'DJ Tunichgut' bloggte gestern der ansonsten gänzlich unbekannte Hilfsarbeiter Max Mustermann über Bienen. Da hat er aber einen völligen Unsinn losgelassen." Muss ich nun radieren? Weil der Mann keine Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist? Nur mal plastisch gefragt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Zitat:
Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ist, möchte Person A, welche Beiträge verfasst und diese mit bürgerlichen Namen signiert, dass ihr Name entfernt wird. Ein Hinweis auf Prominenz ist dem SV nicht zu entnehmen. Es geht nicht um die ggf. prominente Person C, über die geschrieben wird, sondern um Person A, die geschrieben hat. Rechtsgrundlage siehe oben. Zwischen unseren Beiträgen liegen mehrere Stunden, eine Überschneidung schließe ich folglich aus. |
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| AW: Blogkommentare löschen lassen Zitat:
Wenn Dich die Antwort interessiert, mach halt einen eigenen Thread auf, hier ist es off-topic. Zitat:
Zitat:
Es geht hier vielmehr darum, dass Max Mustermann verlangen kann, dass sein Name gelöscht oder gesperrt wird, wenn er seinen Beitrag nicht mit DJ Tunichgut, sondern mit Max Mustermann unterzeichnet hätte. Nebenbei gesagt hat Max Mustermann natürlich auch einen Anspruch auf Unterlassung der Aufdeckung seiner Identität, wenn er das Forum oder den Blog unter Pseudonym besucht und keine Person der Zeitgeschichte ist. |
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| blog, informationelle selbstbestimmung, internet, kommentare |
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