Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Blogkommentare löschen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Blogkommentare löschen lassen innerhalb des Forums Internetrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:01
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 88
Keine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Blogkommentare löschen lassen

Hallo Leute,

angenommen Person A hätte in einer öffentlichen Blog-Community Blogeinträge anderer User kommentiert, und in diesen KOmmentaren ihren richtigen Namen und eine Domainadresse angegeben. Hat diese Person A einen Anspruch darauf, dass entweder die Autoren der jeweiligen Blogbeiträge, oder die Betreiber der Blog-Community diese Kommentare löschen, wenn sie dazu von der Person A aufgefordert werden?
Weiß jemand ob es bereits Rechtssprechungen zu diesem Thema gibt?

Viele Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:44
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.350
89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von syle09 Beitrag anzeigen
angenommen Person A hätte in einer öffentlichen Blog-Community Blogeinträge anderer User kommentiert, und in diesen KOmmentaren ihren richtigen Namen und eine Domainadresse angegeben. Hat diese Person A einen Anspruch darauf, dass entweder die Autoren der jeweiligen Blogbeiträge, oder die Betreiber der Blog-Community diese Kommentare löschen, wenn sie dazu von der Person A aufgefordert werden?
Nein.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 02:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Person A hätte aber einen Anspruch darauf, dass ihre persönlichen Daten (Name, Webseite) aus den Kommentaren entfernt werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:47
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 88
Keine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, syle09 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Vielen Dank für eure Antworten:

@ TomRohwer:

Person A hat ihren echten Namen hinterlassen. Der Name sollte wenigstens entfernt werden. Gibt es wirklich keinen Anspruch auf Entfernung?


@ Lichtboxer:

Worauf stützt sich der Anspruch und gibt es hierzu Rechtsprechung? Ich konnte bislang nichts finden.

VG und vielen Dank für eure Hilfe.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 16:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Da gibt es zum einen:

Zitat:
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.
aus § 35 Abs. 2 BDSG


Spezieller:
Zitat:
Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

1.
der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2.
die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
aus § 13 Abs. 4 TMG

Eine Rechtsprechung dazu gibt es mittlerweile auch, da musst Du mal nicht unter dem Stichwort Blog, sondern Meinungsforum suchen, denn die Kommentarfunktion in einem Blog entspricht rechtlich eher einem Forum.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 02:31
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.350
89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Person A hätte aber einen Anspruch darauf, dass ihre persönlichen Daten (Name, Webseite) aus den Kommentaren entfernt werden.
Nein. Wieso sollte dieser Anspruch bestehen? Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Es gehört zur Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit, öffentlich gemachte Äußerungen Dritter zu kommentieren, und dabei natürlich auch auf den dort veröffentlichten Namen und ggf. die Webadresse des Betreffenden Bezug zu nehmen.

Das ist auch keine "Datenspeicherung" im Sinne des BDSG.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 02:32
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.350
89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6350 Beiträge, 365 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von syle09 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für eure Antworten:

@ TomRohwer:

Person A hat ihren echten Namen hinterlassen. Der Name sollte wenigstens entfernt werden. Gibt es wirklich keinen Anspruch auf Entfernung?
Nein.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 08:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Person A hätte aber einen Anspruch darauf, dass ihre persönlichen Daten (Name, Webseite) aus den Kommentaren entfernt werden.
"Angela Merkel schrieb gestern in ihrem Blog, sagte in ihrem Podcast ... Das fand ich nicht so gut." Muss ich diese Namen dann entfernen, wenn Merkel das so will?

"Prinz Parsifal, besser bekannt als unser lieber Bürgermeister Max Mustermann, schrieb in seinem pseudonymen Blog yz.de mal wieder hanebüchenen Unsinn über unsere Müllkippe." Muss ich nun auf dessen Verlangen seinen realname und seine URL entfernen? Trotz Artikel 5 Grundgesetz?

"Unter dem Künstlernamen 'DJ Tunichgut' bloggte gestern der ansonsten gänzlich unbekannte Hilfsarbeiter Max Mustermann über Bienen. Da hat er aber einen völligen Unsinn losgelassen." Muss ich nun radieren? Weil der Mann keine Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist?

Nur mal plastisch gefragt.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Es gehört zur Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit, öffentlich gemachte Äußerungen Dritter zu kommentieren, und dabei natürlich auch auf den dort veröffentlichten Namen und ggf. die Webadresse des Betreffenden Bezug zu nehmen.
Darum geht es aber nicht.

Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ist, möchte Person A, welche Beiträge verfasst und diese mit bürgerlichen Namen signiert, dass ihr Name entfernt wird. Ein Hinweis auf Prominenz ist dem SV nicht zu entnehmen.

Es geht nicht um die ggf. prominente Person C, über die geschrieben wird, sondern um Person A, die geschrieben hat.

Rechtsgrundlage siehe oben. Zwischen unseren Beiträgen liegen mehrere Stunden, eine Überschneidung schließe ich folglich aus.
hera likes this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 257 Bewertungen)  
AW: Blogkommentare löschen lassen

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
"Angela Merkel schrieb gestern in ihrem Blog, sagte in ihrem Podcast ... Das fand ich nicht so gut." Muss ich diese Namen dann entfernen, wenn Merkel das so will?
Diese Fallkonstellation bzw. Fragestellung kann ich im Eingangsbeitrag nicht ansatzweise erkennen.

Wenn Dich die Antwort interessiert, mach halt einen eigenen Thread auf, hier ist es off-topic.

Zitat:
"Prinz Parsifal, besser bekannt als unser lieber Bürgermeister Max Mustermann, schrieb in seinem pseudonymen Blog yz.de mal wieder hanebüchenen Unsinn über unsere Müllkippe." Muss ich nun auf dessen Verlangen seinen realname und seine URL entfernen? Trotz Artikel 5 Grundgesetz?
Dito.

Zitat:
"Unter dem Künstlernamen 'DJ Tunichgut' bloggte gestern der ansonsten gänzlich unbekannte Hilfsarbeiter Max Mustermann über Bienen. Da hat er aber einen völligen Unsinn losgelassen." Muss ich nun radieren? Weil der Mann keine Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist?
Dito.

Es geht hier vielmehr darum, dass Max Mustermann verlangen kann, dass sein Name gelöscht oder gesperrt wird, wenn er seinen Beitrag nicht mit DJ Tunichgut, sondern mit Max Mustermann unterzeichnet hätte.

Nebenbei gesagt hat Max Mustermann natürlich auch einen Anspruch auf Unterlassung der Aufdeckung seiner Identität, wenn er das Forum oder den Blog unter Pseudonym besucht und keine Person der Zeitgeschichte ist.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
blog, informationelle selbstbestimmung, internet, kommentare

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
BTM Eintrag löschen lassen Straßenverkehrsrecht 28.12.2011 01:53
Kinddelikt löschen lassen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 18.07.2011 00:38
Schufaeintrag löschen lassen Verbraucherrecht 28.06.2011 09:59
Eigene Foreneinträge löschen lassen Internetrecht 08.10.2007 18:47
Eigene Forenbeiträge löschen lassen Internetrecht 16.10.2006 21:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios