Dies ist eine Diskussion zu Bilderdownload im Internet innerhalb des Forums Internetrecht
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| ... sind alle Bilder im Internet automatisch durch das Urheberrecht abgedeckt oder wird dieser Anspruch nur durch eine entsprechende Registierung des Urhebers wirksam ?! b) Gibt es objektive Kriterien für die Ahndung einer Urheber- rechtsverletzung durch download von Bildern (Beispielsweise Produktbilder) |
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| AW: Bilderdownload im Internet Zitat:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...) 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;" Der Anspruch entsteht durch die Schaffung des Werkes - eine Registrierung ist nicht nötig (das war es eine Weile in den USA). Das Werk muss die nötige http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe haben, um geschützt zu sein - auf handgeschossene Fotografien trifft dies automatisch zu. Zitat:
Und: § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Das gilt für die Verbreitung von Werken, Veröffentlichung usw. Ein Download hingegen ist erlaubt als § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, "sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Bilderdownload im Internet Zitat:
Welchem Recht die Handlungen unterliegen, richtet sich danach, welches Recht an dem maßgeblichen Handlungsort gilt. Zitat:
Zitat:
a) der Vervielfältigungshersteller "zum reinen privaten Gebrauch" gehandelt hatte, und wenn b) die Quelle, von welcher der Donwload erfolgte, nicht offensichtlich rechtswidrig war. 11 |
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