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Bilderdownload im Internet

Dies ist eine Diskussion zu Bilderdownload im Internet innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 14:57
V.I.P.
 
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Question Bilderdownload im Internet

Liebe Forenfreunde,

... sind alle Bilder im Internet automatisch durch das Urheberrecht abgedeckt oder wird dieser Anspruch nur durch
eine entsprechende Registierung des Urhebers wirksam ?!

b) Gibt es objektive Kriterien für die Ahndung einer Urheber-
rechtsverletzung durch download von Bildern (Beispielsweise
Produktbilder)
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 07:13
V.I.P.
 
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AW: Bilderdownload im Internet

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... sind alle Bilder im Internet automatisch durch das Urheberrecht abgedeckt oder wird dieser Anspruch nur durch
eine entsprechende Registierung des Urhebers wirksam ?!
"§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...)

5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;"

Der Anspruch entsteht durch die Schaffung des Werkes - eine Registrierung ist nicht nötig (das war es eine Weile in den USA).

Das Werk muss die nötige http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe haben, um geschützt zu sein - auf handgeschossene Fotografien trifft dies automatisch zu.

Zitat:
b) Gibt es objektive Kriterien für die Ahndung einer Urheber-
rechtsverletzung durch download von Bildern (Beispielsweise
Produktbilder)
Ja. § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Und: § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Das gilt für die Verbreitung von Werken, Veröffentlichung usw.

Ein Download hingegen ist erlaubt als § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, "sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 17:20
V.I.P.
 
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AW: Bilderdownload im Internet

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... sind alle Bilder im Internet automatisch durch das Urheberrecht abgedeckt
Genaugenommen unterfallen nicht "die Bilder" urheberechtlichen Bestimmungen, sondern nur Handlungen von Personen ( wie Verbreiten, Öffentlich-Zugänglich-Machen, Senden, Kopieren, .... ).

Welchem Recht die Handlungen unterliegen, richtet sich danach, welches Recht an dem maßgeblichen Handlungsort gilt.

Zitat:
wird dieser Anspruch nur durch
eine entsprechende Registierung des Urhebers wirksam ?!
Im Gebiet der Geltung des deutschen Urheberrechts: nein.

Zitat:
Gibt es objektive Kriterien für die Ahndung einer Urheberrechtsverletzung durch download von Bildern (Beispielsweise Produktbilder)
Der Inhaber von Urheberrechten an den Bildern könnte das Herstellen einer Vervielfältigung ( z.B. in Form einer Bilddatei ) unter Verwendung der -per Donwload auf den Rechner übertragenen - Vorlage der zum Abruf übers Internet zugänglich gemachten Bilder/Bilddateien dann nicht nach deutschem Recht untersagen, wenn

a) der Vervielfältigungshersteller "zum reinen privaten Gebrauch" gehandelt hatte, und wenn

b) die Quelle, von welcher der Donwload erfolgte, nicht offensichtlich rechtswidrig war.

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