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Betrüger im Internet und dennoch im Recht?

Dies ist eine Diskussion zu Betrüger im Internet und dennoch im Recht? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 17:50
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Betrüger im Internet und dennoch im Recht?

Guten Tag liebe Forum Gemeinde,

Mal angenommen ein Besitzer einer Webseite sucht im Internet nach dem Stichwort: "kostenlose Suchmaschineneintragung" und erhält als Ergebnis eine Webseite auf der es so scheint als wäre die angebotene Dienstleistung kostenfrei. Nach Eintragung in das Formular erhält der Besitzer einer Webseite, eine Rechnung in Höhe von, mal angenommen 94,90 €. Da die Rechnung nun unerwartet beim Webseitenbesitzer eintrifft, ist dieser überrascht und recherchiert ein wenig. Es stellt sich heraus, dass der Betreiber der vermeintlich kostenlosen Suchmaschineneintragungswebseite ein Betrüger ist und schon unter verschiedenen andren Namen ähnliche Betrügereien durchgezogen hat. In einem Forum findet er eine hitzige Diskussion von mehreren Opfern dieses Betrügers. Einer der Opfer behauptet sogar, dass wen man den Betrüger nicht bezahlen würde, er vor Gericht tatsächlich Recht bekommen würde.
Obwohl der Webseitenbesitzer immer wieder Mahnungsmails und Mahnungsbriefe erhält, ist es ihm auf keinem Weg möglich den Betrüger zu kontaktieren. Alle Emailadressen und Telefonnummern die auf der Webseite, den Mails und den Briefen angegeben sind, sind ungültig oder gesperrt. So hat er nicht mal die Möglichkeit den Verhandlungspartner zu kontaktieren.
Im zuletzt eingetroffenen Brief droht der Betrüger dem Webseitenbesitzer sogar mit einem Inkassounternehmen.
Wer hat Recht? Muss der Webseitenbesitzer die Rechnung bezahlen, obwohl es offensichtlich ist das der Betreiber ein Betrüger ist? Muss der Webseitenbesitzer wirklich mit weiteren kosten rechnen, durch Gericht oder Inkassounternehmen? Oder sind das nur leere Drohungen eines Betrügers?


lg
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 20:17
V.I.P.
 
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AW: Betrüger im Internet und dennoch im Recht?

Zitat:
Zitat von HermannO Beitrag anzeigen
Wer hat Recht?
Sollte der Preis nicht eindeutig genug bekanngegeben worden sein, wird der Webseitenbesitzer nichts zu fürchten haben.
Zitat:
Oder sind das nur leere Drohungen eines Betrügers?
Zu 99,9 Prozent.

Schon mal daran gedacht, dass sich solche Betrüger auch gerne in Foren anmelden und dann versuchen, Unbedarfte von der Hoffnungslosigkeit von Gegenwehr zu überzeugen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 22:34
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AW: Betrüger im Internet und dennoch im Recht?

Interessant, hört sich fast wie dieser Fall an.

Man nehme an das ein ähnlicher Fall vorliegt. Nur das in diesem Fall der Preis ausgeschrieben war und übersehen wurde und zudem die versprochenen Leistungen also die Webseiteneintragung nicht gemacht wurde. Der im ersten Fall Beschriebene Webseitenbesitzer würde dann seine Willenserklärung zurücknehmen, doch wie auch im ersten Fall ist der Betrüger nicht zu erreichen, doch Mahnungen treffen stätig ein. Wie steht es um diesen Fall? Der Betrüger ist eindeutig als Betrüger entarnt und alle auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten sind falsch.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 14:40
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AW: Betrüger im Internet und dennoch im Recht?

Zitat:
Zitat von CarlCary Beitrag anzeigen
Nur das in diesem Fall der Preis ausgeschrieben war und übersehen wurde
Das ist dumm, ändert aber alles.
Zitat:
...und zudem die versprochenen Leistungen also die Webseiteneintragung nicht gemacht wurde.
Das ist gut für den Kunden, denn ein Anspruch auf die Zahlung entsteht erst, wenn die Leistung erbracht wurde (§614 BGB).
Zitat:
Der im ersten Fall Beschriebene Webseitenbesitzer würde dann seine Willenserklärung zurücknehmen
Hm, so einfach geht es nicht. Er muss den Mangel mitteilen und kann bei ausbleibender Besserung vom Vertrag zurücktreten. Wie hat er denn seine "Willenserklärung" zurückgenommen?

Zitat:
doch wie auch im ersten Fall ist der Betrüger nicht zu erreichen,
Keine Briefkastenadresse???
Zitat:
doch Mahnungen treffen stätig ein.
per Post?

Allgemein gesagt tummeln sich im Internet die Abzocker, und die wenigsten werden versuchen ihr "Recht" durchzusetzen. Es ist viel billiger zu drohen und vielleicht ein Prozent zur Zahlung zu überreden. Ein seriöser Geschäftspartner mahnt auch nicht x-mal, sondern geht den Weg zum Gericht.
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betrüger im internet, betrüger und trozdem recht?, internetrecht, webseitenbetrüger

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