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Bei Internetauktion: Versäumnis des Verkäufers

Dies ist eine Diskussion zu Bei Internetauktion: Versäumnis des Verkäufers innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 27.10.2011, 23:22
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Bei Internetauktion: Versäumnis des Verkäufers

Guten Abend zusammen,
mal eine Frage: Verkäufer A versteigert auf der Internetauktionsseite keineahnung.de einen Artikel. Käufer B bezahlt diesen Artikel per Überweisung, es handelt sich um einen Film für 5,95 Euro...
In diesem Zeitraum zieht Verkäufer A um, hat seinen verkauften Artikel mit in einer Umzugskiste verpackt und im ganzen Umzugsstress vergessen, diesen Artikel zu versenden. Da einige Zeit verging zwischen Sachen einpacken, aus der alten Wohnung raus, in die neue Wohnung rein, alte Wohnung renovieren, weil neuer Mieter schon quasi vor der Türe steht, neue Möbel kaufen, usw. usw. vergaß es der Verkäufer A irgendwann komplett.
Nun drei Monate bekommt er plötzlich eine Vorladung von der Polizei im Ermittlungsverfahren wegen Betrugs....
A: Kann er irgendwie beweisen, dass er nicht absichtlich Betrug begangen hat? Wenn ja, wie?
B: Muss der Verkäufer A mit einer Strafe rechnen? Wenn ja, wie hoch wird diese in etwa ausfallen? Er ist in diesem Fall nicht vorbestraft und kam auch noch nie mit dem Gesetz in Konflikte.
C: Wie muss sich der Verkäufer verhalten, damit evtl. das Verfahren eingestellt wird.
Eine Betrugsabsicht bestand zu keiner Zeit, der Artikel existiert ja wirklich noch in einer der nicht ausgepackten Kisten....

Danke schonmal im Vorraus für die Antworten....
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 10:17
V.I.P.
 
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AW: Bei Internetauktion: Versäumnis des Verkäufers

Zitat:
A: Kann er irgendwie beweisen, dass er nicht absichtlich Betrug begangen hat? Wenn ja, wie?
Betrug setzt Vorsatz voraus. Dürfte hier nicht gegeben sein.

Zitat:
B: Muss der Verkäufer A mit einer Strafe rechnen? Wenn ja, wie hoch wird diese in etwa ausfallen? Er ist in diesem Fall nicht vorbestraft und kam auch noch nie mit dem Gesetz in Konflikte.
Ich sehe keine Strafe.


Zitat:
C: Wie muss sich der Verkäufer verhalten, damit evtl. das Verfahren eingestellt wird.
Grundsätzlich nicht zur Polizei gehen und den Termin höflich absagen.



Zitat:
Eine Betrugsabsicht bestand zu keiner Zeit, der Artikel existiert ja wirklich noch in einer der nicht ausgepackten Kisten....

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