Dies ist eine Diskussion zu Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine folgende Frage beschäftigt uns derzeit: Ist eine Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine aufgrund des Tabakwerbeverbotes im Internet zulässig? Schließlich steht die Dienstleistung der Personalisierung im Vordergrund. Wird dabei ein Unterschied gemacht zwischen beispielsweise Bannerwerbung auf einem Hochzeitsportal (für Erwachsene) und Bannerwerbung auf einem Geschenkeportal (viele Jugendliche) Vielen Dank im Voraus! |
| |||
| AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine was ist denn eine personalisierte zigarre? eine zigarre mit meinem namen drauf? oder ich als zigarre verkleidet? |
| |||
| Eine Zigarre mit Ihrem Kopf darauf z.B.Nein, im Ernst, auf die Bauchbinden der Zigarren werden Firmenlogos, persönliche Bilder, Fotos oder kurze Texte gedruckt. So dient die Zigarre als Werbeartikel oder als persönliches Geschenk. Das selbe passiert mit den Etiketten der Weine. |
| |||
| AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine Ach so... kenne die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie nicht, aber die Klage dagegen hat Deutschland ja verloren. Insofern sollten zur Beantwortung die Absätze a und b von § 2 der EU-Richtline ("Definitionen") ausreichen: "a) Tabakerzeugnisse alle Erzeugnisse, die zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind, sofern sie ganz oder teilweise aus Tabak hergestellt sind; b) Werbung jede Art kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu fördern;" Letztlich sind auch mit Köpfen bedruckte Zigarren letztlich dazu bestimmt, geraucht zu werden. Und da die Wirkung, den Kauf des Tabakerzeugnisses zu fördern, lediglich indirekt erreicht werden muss, sehe ich da mal schwarz... Die Richtlinie unterscheidet übrigens in keiner Weise zwischen Jugendlichen und Erwachsenen. Sie unterscheidet lediglich zwischen solcher Werbung, die an ein "Fachpublikum", also an Mitarbeiter der Tabakindustrie, gerichtet ist, und solcher an alle anderen. |
| |||
| AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine Zitat:
a) die Dienstleistung ' Gestaltung und Aufdrucken von Logos etc. auf Zigarren-Bauchbinden/Wein-Etiketten' b) die Lieferung der Waren 'Zigarren-Bauchbinden', 'Wein-Etiketten' c) die Lieferung der Waren Zigarren (mit und ohne Bauchbinden), Wein (mit und ohne Etikett) Die Zulässigkeit einer Werbung für die Lieferung von Wein und Zigarren im Internet dürfte UNABHÄNGIG davon zu beurteilen sein, ob, und mit welcher Art von Bauchbinden und Etiketten diese Waren versehen sind. 11 |
| |||
| AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine Zitat:
geht es nur um das bedrucken, könnte sich die rechtslage ggf. anders darstellen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| "Personalisierte Medizin" bei Depressionen | Nachrichten: Wissenschaft | 02.11.2009 11:00 |
| EURAC-Institut in Bozen wurde An-Institut der Universität zu Lübeck - Gemeinsame Forschung für eine "personalisierte Medizin" | Nachrichten: Wissenschaft | 12.12.2008 18:00 |
| Wann darf man wegen Bannerwerbung per E-Mail anfragen? | Specials | 17.07.2008 11:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios