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Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Dies ist eine Diskussion zu Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 13:45
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Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage beschäftigt uns derzeit:
Ist eine Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine aufgrund des Tabakwerbeverbotes im Internet zulässig? Schließlich steht die Dienstleistung der Personalisierung im Vordergrund.
Wird dabei ein Unterschied gemacht zwischen beispielsweise Bannerwerbung auf einem Hochzeitsportal (für Erwachsene) und Bannerwerbung auf einem Geschenkeportal (viele Jugendliche)

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 13:57
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AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

was ist denn eine personalisierte zigarre?

eine zigarre mit meinem namen drauf?

oder ich als zigarre verkleidet?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:47
Boardneuling
 
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Smile AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Eine Zigarre mit Ihrem Kopf darauf z.B.

Nein, im Ernst, auf die Bauchbinden der Zigarren werden Firmenlogos, persönliche Bilder, Fotos oder kurze Texte gedruckt. So dient die Zigarre als Werbeartikel oder als persönliches Geschenk. Das selbe passiert mit den Etiketten der Weine.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 15:05
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AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Ach so...

kenne die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie nicht, aber die Klage dagegen hat Deutschland ja verloren.

Insofern sollten zur Beantwortung die Absätze a und b von § 2 der EU-Richtline ("Definitionen") ausreichen:

"a) „Tabakerzeugnisse“ alle Erzeugnisse, die zum Rauchen,
Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind, sofern sie
ganz oder teilweise aus Tabak hergestellt sind;

b) „Werbung“ jede Art kommerzieller Kommunikation mit
dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den
Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu fördern;"

Letztlich sind auch mit Köpfen bedruckte Zigarren letztlich dazu bestimmt, geraucht zu werden. Und da die Wirkung, den Kauf des Tabakerzeugnisses zu fördern, lediglich indirekt erreicht werden muss, sehe ich da mal schwarz...

Die Richtlinie unterscheidet übrigens in keiner Weise zwischen Jugendlichen und Erwachsenen. Sie unterscheidet lediglich zwischen solcher Werbung, die an ein "Fachpublikum", also an Mitarbeiter der Tabakindustrie, gerichtet ist, und solcher an alle anderen.
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Alt 13.06.2007, 17:13
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AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Zitat:
Zitat von Logo - Zigarren
Ist eine Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine aufgrund des Tabakwerbeverbotes im Internet zulässig? Schließlich steht die Dienstleistung der Personalisierung im Vordergrund.

auf die Bauchbinden der Zigarren werden Firmenlogos, persönliche Bilder, Fotos oder kurze Texte gedruckt.
Es müßte unterschieden werden zwischen der Werbung (um Aufträge ) für

a) die Dienstleistung ' Gestaltung und Aufdrucken von Logos etc. auf Zigarren-Bauchbinden/Wein-Etiketten'
b) die Lieferung der Waren 'Zigarren-Bauchbinden', 'Wein-Etiketten'
c) die Lieferung der Waren Zigarren (mit und ohne Bauchbinden), Wein (mit und ohne Etikett)

Die Zulässigkeit einer Werbung für die Lieferung von Wein und Zigarren im Internet dürfte UNABHÄNGIG davon zu beurteilen sein, ob, und mit welcher Art von Bauchbinden und Etiketten diese Waren versehen sind.

11
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Alt 13.06.2007, 17:16
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AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Zitat:
Zitat von once
Es müßte unterschieden werden zwischen der Werbung (um Aufträge ) für

a) die Dienstleistung ' Gestaltung und Aufdrucken von Logos etc. auf Zigarren-Bauchbinden/Wein-Etiketten'
b) die Lieferung der Waren 'Zigarren-Bauchbinden', 'Wein-Etiketten'
c) die Lieferung der Waren Zigarren (mit und ohne Bauchbinden), Wein (mit und ohne Etikett)

Die Zulässigkeit einer Werbung für die Lieferung von Wein und Zigarren im Internet dürfte UNABHÄNGIG davon zu beurteilen sein, ob, und mit welcher Art von Bauchbinden und Etiketten diese Waren versehen sind.

11
ich hab´ das so verstanden, dass tatsächlich zigarren verkauft werden sollen, wenn auch personalisiert.

geht es nur um das bedrucken, könnte sich die rechtslage ggf. anders darstellen.
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