Dies ist eine Diskussion zu Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler Ansich ist dieser Programmfehler natürlich Problem und Schuld des Versandhausbetreibers, aber verstößt nun der Kunde gegen ein Gesetz da er dies ja vorsätzlich ausnutzt? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung |
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| AW: Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler Jedenfalls macht sich der Kunde zivilrechtlich ersatzpflichtig, genauso wie übrigens auch im Fall des falschen Wechselgeldes! Strafrechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, könnte aber trotzdem Betrug oder Computerbetrug sein. Hängt davon ab, ob man das wiederholte Angeben des Gutscheincodes als Täuschung (konkludente Erklärung etwa "der Gutschen ist gültig") ansieht, oder nicht. Wobei ich hier eher zu nein tendieren würde. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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