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Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler

Dies ist eine Diskussion zu Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 15:22
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Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler

Angenommen ein Internetnetversandhaus gibt im Falle einer Bestellungsstornierung den Warenwert als Gutscheincode an den Käufer zurück und mit diesem Gutscheincode lässt sich nun durch einen Programmfehler auf der Internetseite bei jeder neuen Bestellung, immer wieder der Rechnungsbetrag reduzieren ohne das dieser Code seine Gültigkeit verliert. Erkennt nun ein Kunde dies, und nutzt dies im großen Stil aus ("Betrug" um, z.B. mehrere Hundert EUR), kann dann der Versandhausbetreiber rechtlich gegen diese Person vorgehen? Oder ist das nicht viel anders, als wenn eine Kassiererin zuviel Wechselgeld herausgibt und der Kunde sie nicht darauf hinweist und das Geld behält?

Ansich ist dieser Programmfehler natürlich Problem und Schuld des Versandhausbetreibers, aber verstößt nun der Kunde gegen ein Gesetz da er dies ja vorsätzlich ausnutzt?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 15:54
V.I.P.
 
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AW: Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler

Jedenfalls macht sich der Kunde zivilrechtlich ersatzpflichtig, genauso wie übrigens auch im Fall des falschen Wechselgeldes! Strafrechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, könnte aber trotzdem Betrug oder Computerbetrug sein. Hängt davon ab, ob man das wiederholte Angeben des Gutscheincodes als Täuschung (konkludente Erklärung etwa "der Gutschen ist gültig") ansieht, oder nicht. Wobei ich hier eher zu nein tendieren würde.
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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