Dies ist eine Diskussion zu auktionshaus vertrag: verkäufer möchte zurücktreten innerhalb des Forums Internetrecht
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| auktionshaus vertrag: verkäufer möchte zurücktreten bei ebay kam ein kaufvertrag zustande. A (käufer) hat als höchstbietender einen artikel ersteigert und am selben tag das geld auf Bs (verkäufer) konto überwiesen. 2 tage später schickt B eine email an A mit der bitte sich mit dem rücktritt vom kaufvertrag einverstanden zu geben. als begründung gibt B nur an "artikel ist ausverkauft"...der artikel kann nicht ausverkauft sein, da es sich um einen privatverkäufer handelt, der auch nur diese eine auktion beim großen internet-auktionshaus am laufen hatte, die A ja gewonnen hat. frage: wie sollte A auf diese email reagieren? selbstverständlich nicht zurück treten, da der vertrag bindend ist und A den artikel gerne hätte. eine frist setzen um das geld zumindest zurück erstattet zu bekommen, scheint der einfachste weg, allerdings möchte A den artikel so wie in der beschreibung des artikels angegeben erhalten, da auch schon von A notwendiges zubehör gekauft wurde. der verkäufer ist doch zur auslieferung der ware verpflichtet sofern kein irrtum vorliegt oder der artikel nicht beschädigt ist, oder? aus welchem § lässt sich das ableiten? und aus welchem § des BGB könnte A den verkäufer auf schadensersatz verklagen? würde eine anzeige bei der polizei wegen betrugs euer meinung nach sinnvoll erscheinen? |
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