Dies ist eine Diskussion zu Arztbewertung innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen: Kann ein Arzt, der auf einer Plattform schlecht bewertet worden ist, Zivilklage gegen den Verfasser einreichen? Unter welchen Voraussetzungen wäre dies möglich und mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Verfasser rechnen? Erfolgt lediglich ein Unterlassungsurteil oder kann auch auf Schadensersatz wegen Rufschädigung/Beleidigung geklagt werden? Danke im Voraus |
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| AW: Arztbewertung bewertungen dieser art dürften grundsätzlich erlaubt sein. Ähnlicher Fall: BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08 http://www.jur-blog.de/datenschutz-r...-spickmich-de/ |
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| AW: Arztbewertung schlechte bewertung allein - da kann man nichts machen. klagen könnte man allerdings, wenn unwahre tatsachenbehauptungen oder beleidigungen verbreitet würden. da reicht es aber auch, die betreiberin der seite anzuschreiben. die löschen beleidigungen eigentlich problemlos. gegen den verfasser wird man meist gar nichts machen können, weil der ja in den allermeisten fällen anonym ist. schadenersatz wird man nur dann bekommen können, wenn man einen bezifferbaren schaden auch wirklich nachweisen kann. |
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