Dies ist eine Diskussion zu Anzeige aufgrund ironischer Aussage? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Anzeige aufgrund ironischer Aussage? Man nehme an man weist jemanden auf eine Seite hin, und bittet ihn auf diese Seite zu gehen. Daraufhin würde besagte Person eine Mail mit den Worten: 'ahja und wenn ich da raufgehe muss ich nen Kühlschrank kaufen wa! ' abschicken.Wenn man nun schreiben würde: 'so ähnlich.. damit cracke ich deine ip, kann deine tasteneingaben einsehen und damit auch ganz leicht auf dein konto zugreifen.. ', würde man sich damit strafbar machen?Immerhin ist die Aussage offensichtlich nicht ernst gemeint. Danke schonmal! MisaMisa |
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| AW: Anzeige aufgrund ironischer Aussage? Nein, damit würde man sich nicht strafbar machen. Allerdings: wenn derjenige dies dann doch in den falschen Hals kriegt und tatsächlich so etwas befürchtet, dann kann es natürlich sein, dass er dennoch Strafanzeige erstattet. Damit hätten wir einen Anfangsverdacht, der ggf. weitere Ermittlungen rechtfertigt. Konkret könnte das bedeuten, dass die Person eine Vorladung der Polizei kriegt und sich zu den Geschehnissen äußern soll. Einer Vorladung durch die Polizei ist nicht zwingend Folge zu leisten, aber in einem solchen Fall wäre es ratsam. Man muss nicht persönlich erscheinen, sondern kann sich auch schriftlich äußern. Entweder mittels des Anhörungsbogens oder auch in einem normalen Brief, ggf. auch per Mail, wenn die Adresse bekannt ist. Wenn die Polizei jemanden ganz dringend sehen möchte, dann holt sie einen ab und schaut sich bei der Gelegenheit eventuell gleich ein wenig in der Wohnung um (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme des Tatmittels PC, Verhör, Erkennungsdienstliche Behandlung). Das würde mir in diesem Fall aber übertrieben erscheinen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Anzeige aufgrund ironischer Aussage? Okay, dankeschön! |
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| AW: Anzeige aufgrund ironischer Aussage? Im übrigen kann man IPs nicht cracken, und so "Spyware-Seiten" gibt es eigenltich gar nicht mehr (nur wenn es ein entsprechendes Zero-Day-Exploit für den passenden Browser gibt, dass z.B. eine File-Download mit anschließender Execution erlaubt) - auch wenn das nicht ganz zum Thema passt und ziemlich unwahrscheinlich Szenario ist. |
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