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Anküdigung von Straftat in Chat

Dies ist eine Diskussion zu Anküdigung von Straftat in Chat innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 18.08.2011, 12:51
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Anküdigung von Straftat in Chat

Hallo,

angenommen Person A schreibt in einem Chat, dass sie sich irgendwann umbringen will und dabei andere Leute mit in den Tod reisen möchte, oder ähnliches, muss der Chatparter, Person B, dies dann unverzüglich der Polizei melden? Auch wenn Person B, die Person A gar nicht kennt die das geschrieben hat, sie gar nicht ernst nimmt und Person A auch keine Angaben gemacht hat, wann sie die Straftat ausführen möchte?
Was ist, wenn Person B die angkündigte Straftat nicht meldet und die Person A führt dies dann wirklich aus was Sie angedroht hat?
Mit welchen Konsequenzen muss Person B rechnen?

Solche Fälle gibt es ja immer wieder mal im Internet und wüsste da gerne, wie man sich verhalten MUSS, falls einem mal so etwas passiert, man auf eine Person stößt, die einen von geplanten Straftaten erzählt.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
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Alt 28.12.2011, 15:30
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AW: Anküdigung von Straftat in Chat

§ 138 STGB schließt Chaträume nicht aus.
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Ich weiß von 3 Straftaten, die im Bezug auf o.a. §§ angezeigt wurden, und die Kripo reagiert sehr schnell und nimmt das verdammt ernst. In einem Fall hatte einer der Kripobeamten die Bemerkung gemacht, das alle Chatter, die zu der Zeit in dem Raum waren, eine Anzeige bekommen müßten, da sie sich bzgl. o.a. §§ durch Nichtanzeige schuldig gemacht hätten. Durch sehr schnelles handeln konnte in einem anderen Fall sogar das Opfer einen Tag später gefunden, und zur Anzeige einer weiteren schweren Straftat bewegt werden. Man sollte allerdings soviel Sachverstand und Logik einsetzen, daß man wirklich nur die Vorfälle meldet, die offensichtlich auch einen ernstzunehmenden Hintergrund vermuten lassen. Die Schwachköppe, die aus Dummheit, Prahlerei Aufmerksamskeitsdefizit Tötungsdelikte ankündigen, machen sich unter Umständen ebenso strafbar. Siehe hier §126 STGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html

Nebenbei bemerkt, man sollte tunlichst die Finger davon lassen, bei Ankündigungen von Verbrechen, den Verfasser zu provozieren. Leider sind zu häufig viele User in dieser Hinsicht hirnmäßig ein bisschen unterentwickelt.
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