Dies ist eine Diskussion zu angenommen jemand hetzt innerhalb des Forums Internetrecht
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| AW: angenommen jemand hetzt In jedem Falle sehe ich aber in der Aussage der Zugehörigkeit zum NSU eine strafrechtl. Relevanz. Das Ding ist ne klare Tatsache und daher nichtmal von Art. 5 geschützt. Seis drum... Interessanter finde ich die Frage, wie man den Urheber ausfindig machen kann um erstmal mit Unterlassung usw. zu hantieren. |
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| AW: angenommen jemand hetzt Zitat:
Eine Zugehörigkeit zur terroristischen Vereinigung "NSU" zu unterstellen, wenn dies nicht wahr ist, wird aber wohl die Grenzen des Zulässigen klar überschreiten.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: angenommen jemand hetzt Zitat:
Selbst wenn man sicher wäre "Der XY aus Deutschland ist das", und man kennte seine Adresse - es würde wenig nützen, solange man dem XY nicht auch nachweisen kann, daß er für den Blog verantwortlich ist oder die Blogeinträge geschrieben hat.
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| AW: angenommen jemand hetzt Es soll doch nur ne Zuordnung der IP zu einem Anschluss ermittelt werden. Die Verbindung IP mit dem gegenständlichen Beitrag hat man ja via Screenshot gesichert. Das Technische ist zwar nicht so meine Abteilung, aber die Information, wessen Anschluss die IP 1234567 bekommt, hol ich mir doch nicht von dem Blogbetreiber. |
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| AW: angenommen jemand hetzt Zitat:
Zitat:
müsstest Du nachweisen, daß 1. der Blog-Beitrag X von einem Internet-User geschrieben wurde, der zum Zeitpunkt des Schreibens durch die IP 123.456.78 zu identifizieren ist 2. der Bürger Y zum Zeitpunkt des Schreibens die IP 123.456.78 von seinem Zugangs-Provider zugeteilt bekommen hatte und 3. der Bürger Y auch tatsächlich selbst zu diesem Zeitpunkt am betreffenden Rechner saß und geschrieben hat. Und das scheitert auf mehreren Ebenen. Zu 1: man wird von Blogspot keine Informationen bekommen, welche IP der Autor des Blogbeitrages hatte. Ein Screenshot des Beitrags hat keinerlei Beweiskraft, da er beliebig mit einfachsten Mitteln manipuliert werden kann. Davon ganz abgesehen wird die IP des Beitrags-Posters nur in seltenen Fällen für Leser des Blogs angezeigt. Zu 2: über die Staatsanwaltschaft wird man vom Zugangsprovider ggf. erfahren, wer zum Zeitpunkt des Schreibens die IP zugeteilt bekommen hatte. Da ergibt sich aber gleich das nächste Problem - die Datums- und Zeitangabe des Blog-Beitrags kann nach Belieben manipuliert und verändert werden, davon abgesehen, daß man wissen müsste, auf welche Zeitzone die Blog-Software gestellt war. Eine Angabe "Posting 4:22 pm" sagt allein gar nichts, wenn man nicht weiß, auf welche Zeitzone sich die Uhrzeitangabe bezieht. Insofern ist die Beweiskraft der Datums- und Zeitangabe des Blog-Beitrags zumindest sehr dünn - und mit ihr steht und fällt ggf. die Zuordnung des Beitrags zur IP-Adresse. Zu 3.: wäre zu klären, ob der Kunde eines Internet-Providers für Beiträge verantwortlich ist, die ein Dritter von seinem Rechner aus schreibt. Wenn Du den Betreiber des Blogs in Regress nehmen willst, wirst Du daran scheitern, daß Blogspot weder Dir noch der deutschen Justiz mitteilen wird, wer der Betreiber des Blogs ist. Das erfährt von Blogspot höchstens die US-Justiz, die wird aber nicht tätig werden, weil sie keine Rechtsgrundlage dafür hat. Selbst aber wenn Blogspot (Google) die Identität des Blog-Betreibers mitteilen wollte, wird das in vielen Fällen daran scheitern, daß Blogspot sie schlicht selbst gar nicht kennt. Blogspot-Blogs kann man anonym einrichten, es reicht dafür eine E-Mail-Adresse, die man wiederum ebenfalls anonym einrichten kann. Das heißt aber: u.U. kann Blogspot maximal mitteilen, daß der Blog vor 3 Jahren mal von der IP Adresse 987.654.32 aus eingerichtet wurde. Wer die vor 3 Jahren mal zugeteilt hatte, weiß allerhöchstens vielleicht noch die NSA. Die aber wird es ganz sicher nicht preisgeben...
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