Dies ist eine Diskussion zu "angeblicher" Betrugsversuch bei ebay lt. eines anderen ebaymembers innerhalb des Forums Internetrecht
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| "angeblicher" Betrugsversuch bei ebay lt. eines anderen ebaymembers ,Folgendes: mal angenommen jemand verkauft ein Onlinerollenspiel, das per Karte aktiviert werden muss, doch im Angebot hat er unter Lieferumfang groß, deutlich und ganz klar darauf hingewiesen, das die Karte nicht mitgeschickt wird, sondern nur die Verpackung ungefähr so: * Aktivierungskarte wird nicht mitgeschickt Inhalt der hier verkauften Standard-Edition: * Das Spiel Nightfall auf CD * Handbuch mit Informationen zur Welt und Erklärungen neuer Spiel-Features und -Systeme nun hat jemand das ersteigert und will ihn verklagen, da er nicht die karte mitverschickt hat, nun meine Frage: wie wäre in einem solchen fall die rechtslage? |
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| AW: "angeblicher" Betrugsversuch bei ebay lt. eines anderen ebaymembers Verklagen wegen was? Verkäufer hat ein Angebot gemacht exkl. dieser Karte Käufer hat das Angebot gelesen und angenommen = Vertrag (§433 BGB) Und damit hat sich der Fall erledigt... Verklagen kann der K den VK nicht, da er es ausdrücklich in der Beschreibung geschrieben hatte. Sicherlich privatverkauf? Dann von Rücknahme etc ausgeschlossen.... Also keine Panik...
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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