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Anbieten von telefonischen Beratungsleistungen über ein Online Portal

Dies ist eine Diskussion zu Anbieten von telefonischen Beratungsleistungen über ein Online Portal innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 14.10.2011, 08:44
Boardneuling
 
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Anbieten von telefonischen Beratungsleistungen über ein Online Portal

Folgender fiktiver Fall:

P ist Gewerbetreibender und betreibt ein Online-Portal zur Vermittlung von -jeder- Art von telefonischen Beratungsleistung.

A ist Privatperson und berät Dienstleitungsempfänger E (Privatperson) in technischen Computer-Fragen.
Die Kosten für die Beratungsleistungen werden von P erfasst und von E an P überwiesen.
Anschließend wird ein Großteil des Betrages von P an J weitergeleitet (überwiesen).

A hat bzgl. der Beratungstätigkeit nichts in die Wege geleitet. Er geht davon aus, dass er deshalb Freiberufler ist. Er ist unsicher wieviel und wie Häufig er diese Tätigkeit ausüben darf um unter "jeder" für ihn gefährlich werden könnenden Schwelle zu bleiben, bei Überschreiten jener er zusätzlichen Pflichten (Anmeldung der Tätigkeit, "richtige" Rechnungen Stellen...) unterliegen würde.
Er fragt sich welche Möglichkeiten er hat dieser Tätigkeit weiterhin ohne „Anmeldung“ und zusätzlichen Pflichten (Steuernzahlen, Rechnungstellen…) nachzugehen und ohne sich Haftungsrisiken auszusetzen.

Wie ist die Rechtslage von A?


Ich freue mich über Antworten :-)
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Alt 19.10.2011, 17:27
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AW: Anbieten von telefonischen Beratungsleistungen über ein Online Portal

Wäre super, wenn da jemand was weiß,
speziell inwieweit eine Rechnung zu erstellen ist, bzw. ob die Bezahlung eine Sache zwischen "den beiden" ist und keinerlei Formalitäten unterliegt, bzw. ob bei Vertrauen beider Seiten die Angabe der Höhe der gewünschten Höhe der Bezahlung auch mündlich erfolgen kann.

Gruß Ulf
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