Dies ist eine Diskussion zu Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen leider gibt es im Internet rein gar nichts zu diesem Thema - was natürlich auch daran liegen kann, dass es die Sachlage einfach nicht so oft gibt. Mal angenommen ein Auszubildender von Unternehmen X würde gleichzeitig als Affiliate vom selben Unternehmen auf Provisionsbasis dessen Produkte/Dienstleistungen vermitteln. Könnte das Probleme geben, wegen der Wettbewerbsklausel oder vielleicht aus anderen Gründen? Ich kann das selber überhaupt nicht einschätzen, weil ich mir z.B. denke, dass das Unternehmen ja selber immer Gewinn macht, wenn der Affiliate (Auszubildende) etwas vermittelt und dieser immer nur prozentual beteiligt wird - und man kann ja nicht nachweisen, dass der Kauf/in Anspruchnahme der Dienstleistung auch ohne die Vermittlung gegeben ist. Ich hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann. Mich würde sehr interessieren, inwieweit es da klare Aussagen gibt, oder sie Thematik irgendwo in einer Grauzone bewegt. Grüße! |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen Was sagt den der Ausbildungsbetrieb dazu? Und was hat des im Internetrecht zu suchen? Im allgemeinen sollte der Azubi die Werber Tätigkeit nicht während der Arbeitszeit ausüben sehe ich grundsätzlich nach Zustimmung des AG keine Probleme den Nebenbeschäftigungen unabhängig ob Azubi oder Festangestellter sind Zustimmungspflichtig. |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen Und was hat des im Internetrecht zu suchen? ==> gehört das nicht aufgrund des Affiliate-Marketings hier rein? Oder doch eher in die Ausbildungsschiene? Was ist, wenn die Werbertätigkeit passiv ausgeübt wird? Eine Affiliate-Seite ist ja auch online, wenn man nicht davor sitzt. Zählt das denn richtig als Nebenbeschäftigung? Es ist ja mehr eine Art der Selbstständigkeit - oder ist das damit auch schon eine Form der Nebenbeschäftigung? Grüße! |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen Gut ich hatte ne leicht abweichende Vorstellung vom Affiliate. Wie funktioniert das bei dem Beispiel den genau. Über Banner auf der Website des Azubi? Die Meinung hierzu vom Ag wird denke trotzdem interessant sein jenachdem wie das ganze entlohnt wird und ob es zum Beispiel einen hohen Zeitaufwand beansprucht. |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen In dem Beispiel könnten es Banner sein. Letztlich hängt das wieder davon ab, welche Werbemittel der Merchant (der AG) anbietet. Gängig ist oft eine Provision bei Verkauf. Wenn es z.B. eine Klick-Provision wäre, könnte ich mir vorstellen, dass es eher schwieriger ist, weil ja dann der Azubi über einen anderen Weg (Affiliate) zusätzlich Geld vom AG bekommt, ohne dass dieser eine Gegenleistung bekommt. Also nehmen wir an, es handle sich um eine Provisio bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden. Bzgl. des Zeitaufwandes - ist das nicht egal, solange man das in seiner privaten Zeit macht? Kann dem AG doch eigentlich egal sein, oder liege ich da falsch? Grüße! |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen Wie ich schon sagte sind Nebenbeschäftigung in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich genehmigungspflichtig durch den AG. Simples Beispiel hierzu. Die Provison wird bei Abschluss also verkäuferische Tätigkeit ausgezahlt. Nun ist es ja so das dies erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als ohne das zu tun desjenigen bspw. einen Banner mit Klickprovision zu schalten. So also angenommen der Azubi geht Türklingeln putzen um eben sich in dem Nebenerwerb was dazu zu verdienen. Dadurch kommt er seinen Ausbildungsvertraglichen Pflichten nicht mehr nach weil er einfach bis spät in den Abend oder noch morgens vor der Arbeit die Termine hat und auf der Arbeit mehr oder weniger pennt oder dadurch z.B. seine Leistungen in der Berufsschule oder in Zwischenprüfungen absacken. Deshalb sind solche Sachen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wenn man sich das nicht genehmigen läßt kann es auch richtig Ärger geben. |
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| AW: Als Azubi Affiliate von selben Unternehmen Zitat:
Wenn der AN in seiner Freizeit auch noch wirtschaftlich für seinen AG tätig werden will, wird ihn der wohl kaum daran hindern. Es sei denn, der AN versuchte, seine ursprüngliche angestellte Tätigkeit eigenmächtig auf Provisionsbasis auszugliedern. Beispiel: der Mitarbeiter einer Anzeigenabteilung geht nach Feierabend los und aquiriert als Selbständiger Anzeigen für seinen Verlag. Dann schädigt er u.U. seinen AG, weil der für diesen Anzeigenumsatz noch eine extra Provision an seinen Angestellten zahlen muß, die höher ist als die, die er als Angestellter unter Umständen zusätzlich zum Grundgehalt bekommt. Nicht wenige Arbeitgeber belohnen übrigens ihre Angestellten, wenn die in ihrer Freizeit Kunden aquirieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| affiliate, ausbildung, auszubildender, azubi, publisher |
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