Dies ist eine Diskussion zu AGB-Texte kopieren und selbst verwenden innerhalb des Forums Internetrecht
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| AGB-Texte kopieren und selbst verwenden angenommen Person X will eine Online-Plattform kommerziell betreiben. Diese Online-Plattform bestünde fast ausschließlich aus "user generated content", also von Usern erstellten Inhalten. Darunter zu verstehen wären Fotos, Videoverlinkungen zu Youtube, Audiodateien, Kommentare,... Jetzt zur Frage: Dürfen die Betreiber dieser Online-Plattform für die Erstellung der AGB fremde AGB-Passagen (auch längere) von Konkurrenten und anderern Websites wortwörtlich kopieren und selbst verwenden? Wenn ja, was gibt es dabei zu beachten (evtl. Hinweise/Links zum Urheber,...)? Danke, marcanfa Geändert von marcanfa (03.09.2011 um 14:55 Uhr). |
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| AW: AGB-Texte kopieren und selbst verwenden Hi ;-) AGB dürfen auf keinen Fall von anderen Seiten kopiert werden - auch nicht auszugsweise - da kann eine Anzeige folgen! cateyes |
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| AW: AGB-Texte kopieren und selbst verwenden Zu Ausschnitten aus Gebrauchstexten meint aber dieser Fachanwalt, dass es da schwer ist, die für einen Schutz als Sprachwerk nach § 2 UrhG nötige Schöpfungshöhe zu erreichen: "Stichworte sind hier eine individuelle Gedankenführung hoher Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft." Wenn sich ein Sachverhalt auf nüchterne, nicht literarische Weise kaum anders formulieren lässt, wäre zumindest dieses Kriterium von § 2 UrhG nicht erfüllt: "(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Als Beispiel nenne ich mal "Sie müssen erst den Nippel durch die Lasche ziehen." Wodurch sollte dieser Sachtext geschützt sein? (Außer als Liedtext natürlich .) Wer würde diesen Sachverhalt anders formulieren? In diese Kerbe schlägt auch der Anwalt von oben:"Gebrauchsanweisungen und Merkblätter müssen jedoch besonders viel Phantasie und Gestaltungskraft aufweisen, so der BGH (Haben Sie schon einmal eine phantasievolle Gebrauchsanweisung gesehen?). Somit lässt sich hinsichtlich von Texten im Internet an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage treffen." Unterstreichen möchte ich vor allem den letzten Satz. Denn manche Formulierung, Gedankenführung und auch Auswahl von juristischen Mitteln in AGBs ist sicher so eigen, dass Teile des Werkes dadurch zum geschützten werden als "persönliche geistige Schöpfung". Dann sollte man wesentliche Teile dieser geschützten Teile nicht verwenden ohne Absprache mit dem Urheber bzw. Nutzungsrechteinhaber. Denn ein Zitat wäre nicht statthaft innerhalb von AGBs mangels gerechtfertigendem besonderen Zweck. Soviel zum Urheberrecht. Wettbewerbsrechtlich könnten noch andere Gründe gegen selbst einen per UrhG nicht geschützten fremden Text auf einer gewerblichen Website sprechen ... Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: AGB-Texte kopieren und selbst verwenden Danke für die rasche Beantwortung und Grüße nach Berlin. |
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| AW: AGB-Texte kopieren und selbst verwenden Ich würde schon alleine aus dem Grund, dass die meisten AGB unwirksame Klauseln haben darauf verzichten. Ob die AGB jetzt absichtlich unwirksame, vielleicht sogar abmahnfähige, Klauseln enthalten (z.B. weil man es ja mal versuchen kann, den Kunden mit so einer Klausel reinzulegen) oder unabsichtlich, weil sie selbst geklaut wurden oder man nicht genug nachgedacht hat, ist egal. Man sollte aber zumindest schon wissen, welches Risiko die eigenen AGB einem bescheren - und genau das wird man wohl nicht wissen, wenn man sie nur irgendwo kopiert. |
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| agb, kopieren, online-plattform, urheberrecht |
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