Dies ist eine Diskussion zu AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! innerhalb des Forums Internetrecht
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| AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! Nun ist A sich nicht sicher wie er sein Widerrufsrecht gestalten soll. Einerseits ist es ein Handel mit Teilen (Touchscreen, LCD etc..) anderseits bietet er eine Dienstleistung (Handyreparaturen Lokal und auch über Postweg) Wie sollte er nun sein Widerrufsrecht gestalten damit er Abmahnsicher ist? Diese werden natürlich auch ins AGB miteingebaut. Was muss es noch im AGBs beachten in so einem Fall? Weiss da jemand was? Danke im Voraus. |
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| AW: AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! weiss da niemand was darüber?? |
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| AW: AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! Zitat:
Wenn ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wird, muß eben (auch) über das Recht zum Widerruf des Dienstleistungsvertrags informiert werden. 11 |
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| AW: AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! Das ist mir schon bewusst, nur kann ich die beiden Arten irgendwie im ebay unter ein AGB bzw WRR unter?? Oder geht das nicht?? |
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| AW: AGB für EBAY - Widerrufsrechtart?? Wichtig! Zitat:
WWW-Rechtsforen können allgemein über Rechtsthemen diskutieren und spekulieren und philosophieren. Rechtliche Einzelfallberatung ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten (nicht mal andere Volljuristen dürfen die machen). Und "abmahnsicher" wird man durch Ratschläge eines WWW-Forums ganz sicher nicht. Das zu glauben wäre russisches Roulette.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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