Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

Dies ist eine Diskussion zu Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 20:14
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 139
Keine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

Einige Internetseiten scheinen auf den ersten Blick kostenlos zu sein. Irgendwo im Kleingedruckten steht dann aber, dass die Nutzung doch etwas kostet. Eine derart irreführend gestaltete Seite ist wegen Täuschung nicht rechtens. Die Forderung (Rechnung/Mahnung) des Anbieters kann daher nach § 123 BGB angefochten werden. In dem BGH, Urteil vom 22. 2. 2005 mit dem Aktenzeichen X ZR 123 / 03 wird festgestellt, dass es keine Rolle spielt, ob der Kunde fahrlässig gehandelt hat, also ob der Kunde bei genauem Studium die versteckten Kosten hätte entdecken können. Ferner muss der Kunde auch nicht nachweisen, dass der Anbieter eine Täuschungsabsicht hatte. Falls man in so eine Falle getappt ist, sollte man unter Hinweis auf dieses Urteil dem Rechnungssteller antworten, dass man die Forderung nach § 123 BGB anfechtet.

Das Urteil findet sich unter: www.lexetius.com/2005,665

Mir fällt auch der § 138 BGB ( Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) ein. Auch nach § 305 c BGB ist der Vertrag wohl nichtig, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. Hilfweise kann auch nach § 119 BGB (Irrtum) angefochten werden.

Weitere Infos im Netz:


ZDF-heute: Abo-Fallen und andere Maschen im Internet

(Mit Links zu Musterbriefen der Verbraucherzentralen)
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/...361934,00.html


ZDF-WISO: Preisangaben müssen ersichtlich sein

Der Fall: Eine Frau hatte ihre Lebenserwartung berechnen lassen, die Kostenfalle jedoch übersehen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von 30 Euro befand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes, unterhalb des Anmeldebuttons.....(mehr siehe Link)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4394210,00.html

Die Frau musste nicht bezahlen (AZ 161 C 23695/06).
Dazu die Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...serwartung.htm

Es ist aber immer besser, sich auch auf das BGH Urteil X ZR 123/ 03 vom 22. 2. 2005 zu beziehen, da der BGH das höchste deutsche Zivilgericht ist. www.Lexetius.com/2005,665
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 19:46
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 139
Keine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, inwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

Zitat:
Zitat von inwa
Es ist aber immer besser, sich auch auf das BGH Urteil X ZR 123/ 03 vom 22. 2. 2005 zu beziehen, da der BGH das höchste deutsche Zivilgericht ist. www.Lexetius.com/2005,665
Da letztlich das geschädigte Unternehmen doch zahlen musste, ist es besser sich nur auf das Urteil AZ 161 C 23695/06 zu beziehen.

Hier noch umfassende FAQs von verbraucherrechtliches.de zu Internet-Vertragsfallen

http://www.verbraucherrechtliches.de...ertragsfallen/

Geändert von inwa (06.03.2007 um 18:48 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 23:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Bielefeld
Alter: 35
Beiträge: 29
Keine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

Hi Leute,

mal angenommen an die Rechnungstelle wurde vom s.g. Vertrag ohne übereinstimmender Willenserklärung geantwortet und auf den Sachverhalt hingewiesen nach §119 BGB, §123 BGB, §138 BGB und §305c BGB, sowie mit den zusätzlichen Hinweisen des AGM vom 16.01.2007(Az. 161 C 23695/06) und BGH vom 22.05.2005(Az. X ZR 123/03) und dem Widerrufsrecht.

und mal angenommen die Person bekommt dennoch eine Mahnung

Wie soll sich diese Person verhalten?
Welche rechtlichenMöglichkeiten gibt es dann?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 14:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

1. Es ist bereits zweifelhaft, ob in solchen Fällen überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Das ist aber eine Frage des Einzelfalls.

2. Wenn man ein Rechtsgeschäft anficht, muss man nur die tatsächlichen Umstände, die die Anfechtung rechtfertigen sollen angeben. Auf irgendwelche Paragraphen oder Urteile muss man sich nicht beziehen.

3. Schaut man sich die Voraussetzungen des § 138 BGB an, dürfte die These, es läge ein sittenwidriges oder gar wucherisches Rechtsgeschäft vor, ein wenig weit hergeholt. Auch ist § 305 c BGB i.d.R. nicht anwendbar, da Klauseln, die die gegenseitigen Hauptleistungspflichten definieren nur äußerst selten als überraschend angesehen werden können.

4. Der Kunde sollte seine Erklärung vielmehr nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Denn gemäß § 312d Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der Unternehmer dem Verbraucher die Belehrung nach § 312c Abs. 2 BGB hat zukommen lassen. Diese Information muss dem Verbraucher indes in Textform übermittelt werden. Textform ist gem. § 126b BGB allerdings nur eingehalten, wenn die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wird. Die Darstellung auf der Homepage oder die bloße Downloadmöglichkeit reichen hierfür nicht aus. Sofern der Kunde die Infroamtionen nicht mindestens per Email erhalte hat, hat er deshalb weiterhin sein 14-tägiges Widerrufsrecht.

5. Schreiben des Kunden werden von diesen Leuten meistens ignoriert. Das sollte man -nachdem man widerrufen hat- auch mit allen weiteren Schreiben dieser "Unternehmer" machen. Die Masche ist nämlich stets die selbe: Mahnen, drohen, Inkasso oder Anwalt einschalten, um Kunden einzuschüchtern. Die Erfahrung zeigt indes, dass es nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu einer klageweisen Durchsetzung dieser Ansprüche kommt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 20:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, robart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens

zu 5.: und welche Chance würde bestehen, wenn so ein "Unternehmer" tatsächlich klagt? Wäre das dann wie das Vergleichsurteil unter Az 161c zu behandeln?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
abzocke!vertrag aus internet bezahlt aber nicht mehr nutzbar/gesperrt vom Anbieter !! Verbraucherrecht 09.11.2008 16:38
Vertragschluss im Internet - Versteckte Kosten in den AGB Bürgerliches Recht allgemein 15.09.2008 19:12
Rechtens oder nicht??? Arbeitsrecht 22.04.2008 15:05
Vertrag rechtens oder nicht? Internetrecht 02.06.2006 09:08
Rechtens oder nicht? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 07.04.2005 21:55





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN