Dies ist eine Diskussion zu Abzocke beim IQ Test innerhalb des Forums Internetrecht
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| ich brauche ihre fachmännische Meinung zu fogendem Sachverhalt: Sachverhalt: Firma Mustermann bietet ein Online-Gewinnspiel an. Hierbei handelt es sich um ein IQ-Test. Den Gewinnern winken Preise im Sachwert von über 1000 wie z.B. Traumurlaub, Wellnesswochende, DVD-Recorder .Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 30 erhoben. Firma Mustermann macht in ihrer AGB keine Einschränkungen bei der Selektion der Teilnehmern wie z.B. von Minderjährigen und fordert keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Nach dem Click auf den Start-Button wird man aufgefordert die AGB zu akzeptieren und eine Maske mit Namen,Anschrift,E-Mail auszufüllen. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse ist man über den Provider identifizierbar. Nun meine Frage: Mal angenommen meine Minderjährige Tochter hätte an diesem Gewinnspiel ohne meine Zustimmung teilgenommen. Müssten ich als Erziehungsberechtigter die 30 bezahlen ? Mit freundlichen Grüssen F. Fichten Falls gewünscht kann ich die AGB der Firma Mustermann nachreichen |
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| AW: Abzocke beim IQ Test 1. Bitte befolgen Sie in Zukunft die Forumsregeln über die Formulierung von Beiträgen. 2. Zitat:
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| AW: Abzocke beim IQ Test Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort auf das Fallbeispiel. Mit freundlichen Grüßen F. Fichten sorry für den Regelverstoß. |
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| AW: Abzocke beim IQ Test Wie wäre denn hier die Beweislast verteilt? Einen Vertragsschluss kann die Firma M ja beweisen. Es würde sich bei der Person des Vertragsschließenden (hier u.U. eine Minderjährige) um eine anspruchsverhindernde Einrede handeln, die vom Beklagten zu beweisen wäre. D.h. die Eltern müssten doch vor Gericht darlegen, dass es wirklich ihre Tochter war, die im Internet war, oder? Im Ergebnis dürfte das vor Gericht keinen Unterschied machen. Ich wollte nur nochmal nachfragen.
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Abzocke beim IQ Test Zitat:
Verklagt werden würde die Tochter auf Zahlung aufgrund vertraglichen Anspruchs. Die Tochter würde (unter Beweisantritt) vortragen, sie sei im Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig gewesen. Zudem würde sie unter Beweisantritt vortragen, dass ihre sorgeberechtigten Eltern dem Veertragsschluss weder vorher zugestimmt, noch diesen nachträglich genehmigt hätten. Vielmehr hätten sie ihn sogar abgelehnt, als sie davon erfuhren. Rechtsfolge: Ein Vertrag ist niemals wirksam zustande gekommen und deshalb kein Anspruch! |
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| AW: Abzocke beim IQ Test Guten Abend Tut mir leid, wenn ich das thema wieder aufdecke. Aber ich habe gestern den selben fehler gemacht. Ich bin noch Minderjährig und zur Zeit wissen meine Eltern noch nichts davon, ich möchte es ihnen auch nicht verraten und es selber regeln. Was kann ich dagegen tun. Ich verstehe nicht so ganz was sie alle hier in diesem Beitrag meinen. Also nochmal im Klartext: Was kann/muss ich tun, damit ich diese 30 nicht bezahlen muss. Mir ist bereits klar, das ich eigentlich im Recht bin, wenn ich sage, dass ich sie nicht bezahlen will. Aber bitte helft mir P.S. Tut mir sehr sehr leid wenn ich gegen die Regeln verstoße, aber bei dieser Aufregung kann ich das nicht. Bitte um Verständnis mfg |
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| AW: Abzocke beim IQ Test ³110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. " Bedeutet das das der Mindrjährige in Rahmen seines Taschengeldes Verträge auch ohne Zustimmung der Sorgeb. abschließen darf? mfg F.Fichten |
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| AW: Abzocke beim IQ Test Zitat:
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| AW: Abzocke beim IQ Test "Rechtsargumente" für die Gültigkeit des Vertrages -Die Überlassung des Internetzuganges an den Minderjährigen (durch die Erziehungsberechtigten )wird als konkludente Zustimmung für rechtsgeschäftliches Tun des Mind. betrachtet. Schafft sich ohne Wissen der Erziehungsb. das Kind Zugang zum Internet : ist das eine Auffsichtspflichtverletzung. -das ist eine Auffsichtspflichtverletzung /daraus folgt = Schadensersatzanspruch gegenüber Erziehungsberechtigten. nach dem Motto Eltern haften für ihre Kinder mfg F.Fichten |
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| AW: Abzocke beim IQ Test Interessantes Argument, klingt aber etwas gewagt. Das sollnicht heißen, daß es nicht zutrifft. Hätte allerdings große praktische Bedeutung. Hast du dafür auch Rechtsprechung parat? Ich würde nämlich argumentieren, daß damit der Minderjährigenschutz ausgehebelt würde. Unabhängig davon, müßte der Anspruchsteller aber erstmal darlegen und im Zweifel beweisen, wer denn den Vertrag abgeschlossen hat. |
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