Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Geschäftsschädigung möglich? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Die Familie des A hat nun einen Einbauschrank privat gekauft und muss länger als - mündlich - vereinbart auf die Lieferung warten. Auch bei der folgenden Lieferung von Anbauteilen ergeben sich Verzögerungen. Nun schreibt A auf seiner Homepage blog-artig über den Vorgang. Er nennt Ross und Reiter sprich Firma und Anschrift derselben. Ferner schreibt er, man habe wohl mit der Kaufentscheidung einen Fehler gemacht und nennt das ganze 'Erfahrungsbericht'. Diesen Text hat er in einer Datenbak abgelegt und nicht weiter beachtet. Ein halbes Jahr später erhält er eine Abmahnung wegen angeblicher Geschäftsschädigung, soll einen hohen Betrag Anwaltskosten zahlen (über 2 Jahre Taschengeld!), eine sehr hoch bewehrte Unterlassungserklärung abgeben und natürlich die beachtlichen Kosten der Abmahnung tragen. Mittlerweile ist A bereits 14 Jahre alt, als der Text von ihm geschrieben und im Web gespeichert wurde war er erst 13, also juristisch wohl nicht richtig belangbar. Frage: - Kann die Schilderung eines negativen Einkaufserlebnisses zusammen mit der Angabe der vollen Adresse der Firma eine Geschäftsschädigung sein? (Dann könnte ja jeder Schrott verkaufen und Termine platzen lassen und dann alle Kunden mundtot machen!) - Kann der jetzt 14 jährige, zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vergehens 13 jährige Inhaber der Domain mit einer Abmahnung verfolgt und zu einer Unterlassungserklärung gezwungen werden? - Sind evtl. die Eltern des A zu belangen, da sie ihm das Betreiben von Domain und Webserver gestattet haben? - Die Abmahnung sagt im Anschreiben aus, daß eine Vollmacht des Mandanten beiliegt. Tut sie aber nicht. Ist die Abmahnung daher zurückzuweisen oder wegen Formalfehler ungültig/ignorierbar? - Wie also sollte A auf die Abmahnung reagieren? Ich hoffe auf viel Ansichten zu diesem interessanten Fallbeispiel. Gruß Werner2 |
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| AW: Abmahnung wegen Geschäftsschädigung möglich? Ergänzung: Wenn A seinen Text in der ICH-Form schreibt und so z.b. sagt "..ich war mit dem Kauf unzufrieden weil verspätet geliefert wurde...." oder "...dieser Kauf erwies sich für uns als Fehler..." Das ist doch eindeutig eine subjektive Meinungsäusserung - darf A sowas dennoch nicht in der BRD äussern oder veröffentlichen? Wie steht es mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung - wird hier bereits das Recht/Interesse des Verkäufers gemindert? Gruss Werner |
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| AW: Abmahnung wegen Geschäftsschädigung möglich? das ist kompliziert, aber personen die das 14zente lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind nicht haftbar zu machen, dafür haften dann die eltern, sofern der abmahnende anwalt von geschäftschädigung kann in keinster weise die rede sein, da es sich um einen "blog" handelt. sicherheitshalber sollte man aber der forderung nachgehen und die entsprechenden daten von der seite entfernen und die daten sicher auf einer cd speichern. am besten mal die seite www.abmahnwelle.de durchklicken! |
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