Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung Hotel mit WLAN / Ethernet innerhalb des Forums Internetrecht
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| einem fiktiven Hotel (die Adressangabe benenne nur den Schmucknamen nicht den Inhaber) wurde ein Abmahnschreiben aus einer größeren Hansestadt an der Elbe zugesandt, mit der Mitteilung, daß über eine zu einem konkreten Zeitpunkt zugeteilte Dial-in-IP-Adresse eine Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt zum download bereitgestellt worden sei. Das fiktive Hotel betreibe mehrere Router und Zugänge und mobiles Internet und einen eigenen VDSL-Zugang ausschließlich für die Gästezugänge. Aus dem Abmahnschreiben gehe nicht hervor welcher Anschluß betroffen sei. Der Provider könne aus den übergebenen Daten den Anschluß ebenfalls nicht herleiten. Es würde verlangt die Datei "von Ihrem Computer zu vernichten" ohne den Computer (als Folge von NAT) genau benennen zu können. Das Hotel betreibe mehrere Server und PC's, die Gäste schleppten mehrere Schlepptöpfe mit sich rum, deren Einbuchen ins WLAN nicht protokolliert wird. Der Hotelbetreiber betreibe außerdem einen Computernotdienst im Hotel, der nicht nur Gästen zur Verfügung steht und schließe Kundengeräte ans Internet an, um beispielsweise Updates nachzuladen. Soll der fiktive Hotelbetreiber auf eine Abmahnung überhaupt reagieren oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Welches Verhalten wäre ihm zu raten? |
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| AW: Abmahnung Hotel mit WLAN / Ethernet Grundsaetzlich hat der BGH angedeutet, dass fuer gewerbliche WLAN-Betreiber strengere Verpflichtungen bestehen als fuer private. Dies betrifft sicher sowohl die Absicherung gegen unbefugte Nutzung als auch die Identifizierung und Kontrolle der befugten Nutzer. Wie genau das aussehen soll, hat der BGH offengelassen. Das Betreiben von Hotspots ist damit zu einem Unterfangen mit rechtlich ungewissem Ausgang geworden. Die Abmahnung duerfte insofern Bestand haben, als sie sich auf die Unterlassung einer Sicherung und Ueberwachung bezieht. In Bezug auf einen gestellten Loeschungsanspruch muesste das Hotel wohl behaupten, dass sich die benannte Datei nicht auf den eigenen Rechnern befindet und auch nicht gesagt werden kann, welcher Besucher sie geladen habe. |
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| AW: Abmahnung Hotel mit WLAN / Ethernet Es würde behauptet, eine Datei seie im Internet angeboten worden über eine IP-Adresse. Der Hotelbetreiber erführe nicht, welchem seiner Anschlüsse diese IP zugeteilt war. Folglich wäre es ihm nicht möglich, die hinter diesem Anschluß liegenden Systeme zu ermitteln. Rechtfertigt die Formulierung "Wir nehmen Sie wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmwerke in Anspruch" die Hinzuziehung eines Anwalts zur Abwehr von Ansprüchen in der Weise, daß dessen Kosten dem Anspruchsteller anzulasten wären, obwohl das gesamte Abmahnschreiben eher als Angebot und Vorschlag zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefaßt werden kann? |
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| AW: Abmahnung Hotel mit WLAN / Ethernet Wenn der Hotelinhaber darauf eingeht, dann ja. Wenn er aber angibt, die Dateien nicht selber geladen zu haben (meist ist das ja ein Torrentsystem - Download zu eigenen Zwecken bei gleichzeitiger Bereitstellung fuer andere unbekannte User), dann kann er nicht wegen der Verwertung in Anspruch genommen werden, sondern nur wegen der unterlassenen Sicherung. Insofern koennte der Inhaber dieses Schreiben ganz entspannt sehen. |
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