Dies ist eine Diskussion zu Abmahn Anwälte im Recht? innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Abmahn Anwälte im Recht? Er erhält die Zusage und der Betreiber einer Webseite stellt seinen Banner online welchen Er vom Kunden erhalten hat. Der Kunde zahlt nicht und meldet sich auch nicht wieder, der Webseitenbetreiber der den Banner online gestellt hatte nimmt diesen aus seiner Webseite und denkt nicht mehr daran sich bei dem Herren zu melden welcher nicht für die Werbung gezahlt hat. Nun folgt eine Abmahnung eines Anwalts, das auf der Seite wo der Banner vom nicht zahlenden Kunden online gestellt war in dem nicht copyright freie Bilder verwendet wurden. Angenommen Firma XYZ hat ein Bild von einem Telefon Lizensiert, irgendjemand kopiert dieses und erstellt damit einen Banner und will dann auf einer anderen Webseite die nicht Ihm gehört damit werben (was er ja eigentlich nicht darf) - wer ist dann Schuld? Der Ersteller des Banners der das Bild genutzt hat um es für seine Zwecke zu Missbrauchen. oder Der Webseitenbetreiber der den Banner für den Ersteller des Banners auf seiner Seite online gestellt hat? Wer haftet für Werbung die man bucht auf anderen Webseiten im Falle von nicht Lizenzfreien Werbebildern etc.? Der Ersteller oder der Webseitenbetreiber? Zudem; Angenommen das ganze obige beschriebene wiederholt sich dann bei ganz vielen Webseitenbetreibern (5-10) und es folgt praktisch für jeden Betreiber einer Webseite der diesen Banner online gestellt hat eine Abmahnung, ist das dann rechtens? Sollte man dann eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder bestätigt man damit dann nur das man sich Schuldig fühlt und man muss dann die Anwaltskosten des Abahnenden Amwalts begleichen oder kann man dies evtl. auch irgendwie umgehen? Grüße |
| |||
| AW: Abmahn Anwälte im Recht? Wer Werbung verbreitet oder öffentlich zugänglich macht, ist für deren Inhalte genauso verantwortlich wie für redaktionelle Inhalte seiner Website. Allerdings kann der Betreiber der Website den Anbieter der Werbung oder der redaktionellen Inhalte in Regress nehmen für Verstöße gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht usw., die der Anbieter zu verantworten hat. So wie ein Baunternehmer, der von einem Holzlieferanten morsches Holz geliefert bekommen hat, wenn dem Häuslebauer deshalb der Dachstuhl einstürzt. Für Unterlassung haftet der Website-Anbieter jedenfalls, für Schadensersatz nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit: § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz Ob und inwiefern der Anwalt seine Gebühren für die Abmahnung beim Webbetreiber liquidieren kann oder nur beim Rechteinhaber an dem Foto, wäre die nächste Frage. Das kommt nämlich darauf an. Ebenso, ob der Anwalt darauf verzichtet, nachdem er eine UE oder eine modUE erhalten hat. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Abmahn Anwälte im Recht? Zitat:
Angenommen der Ersteller der Werbung ist zwar laut seinem Impressum der Herr XYZ aber das ganze Impressum ist eine Täuschung also die Steuernummer sowie Anschrift etc. gibt es garnicht, somit wäre der Ersteller der Werbung ja somit nicht greifbar und nicht Haftbar da es Ihn garnicht gibt. Die Frage ist auch noch wie modifiziert müsste eine UE sein damit evtl. Folgekosten nicht angenommen werden? Grüße Peter |
| |||
| AW: Abmahn Anwälte im Recht? Ist ein Täter unbekannt oder unbekannt verzogen oder mit falscher Anschrift tätig geworden, dann kann man bei berechtigtem Interesse Auskunft über seine Adresse erhalten bei den örtlichen Meldestellen. Oder man beantragt einen Detektiv. Einfacher ist es und billiger, wenn man eine Strafanzeige stellt. Dann forscht die Polizei nach dem mutmaßlichen Täter bzw. dem Beschuldigten oder Verdächtigen und gibt dessen Anschrift dann auch dem Anzeigenersteller bekannt. Üblich ist eine Anzeige deshalb: "§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." Wenn der Webbetreiber nicht absichtlich oder fahrlässig gehandelt hatte, muss er keinen Schadensersatz leisten. Die Anwaltskosten für solche Forderungen fallen also flach. Aber unterlassen muss er eine künftige Störung. Und wer soll die Anwaltskosten für das Verlangen nach einer Unterlassungserklärung übernehmen? Mein Tipp: Der Störer, also der Webbetreiber. Dieser kann aber den Täter in Regress nehmen, also den Werbekunden. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Dass aus einer modUE nicht hervorgehen sollte, dass man noch viel mehr zugibt an Taten und Schaden, als einem vorgeworfen wurde, ist klar. Wenn es einem gelingt (mit den üblichen Vorschlägen im Netz), ohne ein Eingeständnis einer Schuld eine wirksame UE abzuliefern, könnten Anwaltskosten flach fallen. Könnten. Aber ist der Störer nicht zumindest für die Störung der richtige Adressat? Für seine eigene Website? Als reiner Dienste-Anbieter für fremde Inhalte sähe es anders aus, vgl. z. B. Telemediengesetz § 10 Speicherung von Informationen: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abmahnung, internet |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gewerbesteuerpflicht für Anwälte? | Nachrichten: Recht & Gesetz | 21.10.2009 10:54 |
| Anwälte: Anglo-amerikanisches Recht hat die Finanzkrise begünstigt | Nachrichten: Recht & Gesetz | 18.09.2009 10:01 |
| Recht am Bild - Recht nicht fotografiert zu werden? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.01.2009 22:17 |
| Das Recht des Schwächeren - Anwälte diskutieren Teilhaberechte behinderter Menschen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 05.09.2006 09:29 |
| puh die Anwälte... | Off-Topic | 13.10.2004 17:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios