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§35 BDSG - Keine Reaktion auf Anfrage

Dies ist eine Diskussion zu §35 BDSG - Keine Reaktion auf Anfrage innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 23.12.2011, 11:22
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§35 BDSG - Keine Reaktion auf Anfrage

Person A hat sich vor einiger Zeit ein Tablet PC gekauft. Im Zuge der Aktivierung des Gerätes musste A ein Konto bei dem Hersteller anlegen und mit persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ausfüllen. A hat dieses Gerät jetzt über eine Internetplattform an Person B verkauft. Da A natürlich kein Interesse und Nutzen mehr an diesem Konto hat, hat A im November per Kontaktformular auf der Herstellerseite die Löschung beantragt. Daraufhin ist nichts passiert. Ein erneutes Schreiben, dieses Mal über das Beschwerdeformular, mit dem Hinweis auf BDSG §35, Abs. 2 und 3 und 14 Tage Fristsetzung, ist bereits raus.

Hat A ein Anrecht auf die Löschung? Wie kann A diese Löschung durchsetzen, wenn der Hersteller auch auf das zweite Schreiben nicht reagiert?
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Alt 23.12.2011, 11:35
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AW: §35 BDSG - Keine Reaktion auf Anfrage

Beschwerde beim Datenschutzbeauftragen des Unternehmens und beim Landesdatenschutzbeauftragten (ggf. Bundesdatenschutzbeauftragter)
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