
23.12.2011, 11:22
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 1
| |
| §35 BDSG - Keine Reaktion auf Anfrage Person A hat sich vor einiger Zeit ein Tablet PC gekauft. Im Zuge der Aktivierung des Gerätes musste A ein Konto bei dem Hersteller anlegen und mit persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ausfüllen. A hat dieses Gerät jetzt über eine Internetplattform an Person B verkauft. Da A natürlich kein Interesse und Nutzen mehr an diesem Konto hat, hat A im November per Kontaktformular auf der Herstellerseite die Löschung beantragt. Daraufhin ist nichts passiert. Ein erneutes Schreiben, dieses Mal über das Beschwerdeformular, mit dem Hinweis auf BDSG §35, Abs. 2 und 3 und 14 Tage Fristsetzung, ist bereits raus.
Hat A ein Anrecht auf die Löschung? Wie kann A diese Löschung durchsetzen, wenn der Hersteller auch auf das zweite Schreiben nicht reagiert? |