
03.04.2012, 15:47
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
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| AW: Forumbetreiber kommt bitte nach Accountlöschung nicht nach Der Benutzer in Deinem fiktiven Fall hat ja einen Anspruch auf die Löschung, also kann er diesen auch zivilrechtlich durchsetzen lassen, im Zweifel also über ein Gericht.
Die Zwischenschritte bis dahin wären ein eigenes förmliches Schreiben (als Brief), dann danach ein Anwaltsschreiben.
Nimmt man sich einen Anwalt, sollte man mit diesem vorher klären, ab wann die Gegenseite die Kosten zu tragen hätte. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Nachweisbarkeit der eigenen Schreiben zu achten, also Zeugen für den Inhalt hinzuziehen, per Einschreiben versenden, etc. |