
24.08.2011, 20:52
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
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| AW: Verleumdungen, Rufschädigung und Beleidigungen auf Videoplattform Zitat:
Zitat von Wölfchen1982 Und genau das hat das Videoportal nicht gemacht, die Beiträge von D wurden mehrfach gemeldet und sie sind nicht tätig geworden. | Dazu hatte ich schon geschrieben, was du offenbar überlesen hast: Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Der Forenbetreiber ist kein Polizist, kein Staatsanwalt, kein Richter und kein Rechtsanwalt. Der muss gar nichts. Nur halt Illegales entfernen, wenn er davon Kenntnis erhält *).
Aber ist deine Beschreibung der Taten schon genug? Zum Erkennen von Illegalem? Für einen Forenmaster ohne Jurastudium?
Wende dich also besser an Fachleute, wie Polizisten usw. | Falls der Forenmaster dir aber nicht glaubt, dass da Illegales steht in seinem Forum, dann haftet er halt ebenso wie der Autor/Poster des Illegalen. Aber natürlich erst, wenn die Tat erwiesen ist, z. B. durch ein Urteil eines Strafgerichts.
Bis dahin hilft nur die Polizei, die strafbare Taten unterbinden kann, oder ein Zivil-Gericht mit einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung des Postens des (mutmaßlich) illegalen Inhalts. Bei der Durchsetzung dieser Anordnung hilft dann ein Gerichtsvollzieher plus Polizei. Die können auch den Server des Forums mitnehmen  .
Gruß aus Berlin, Gerd
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