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Alt 13.06.2007, 16:16
Claus H. Claus H. ist offline
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AW: Bannerwerbung für personalisierte Zigarren und Weine

Zitat:
Zitat von once
Es müßte unterschieden werden zwischen der Werbung (um Aufträge ) für

a) die Dienstleistung ' Gestaltung und Aufdrucken von Logos etc. auf Zigarren-Bauchbinden/Wein-Etiketten'
b) die Lieferung der Waren 'Zigarren-Bauchbinden', 'Wein-Etiketten'
c) die Lieferung der Waren Zigarren (mit und ohne Bauchbinden), Wein (mit und ohne Etikett)

Die Zulässigkeit einer Werbung für die Lieferung von Wein und Zigarren im Internet dürfte UNABHÄNGIG davon zu beurteilen sein, ob, und mit welcher Art von Bauchbinden und Etiketten diese Waren versehen sind.

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ich hab´ das so verstanden, dass tatsächlich zigarren verkauft werden sollen, wenn auch personalisiert.

geht es nur um das bedrucken, könnte sich die rechtslage ggf. anders darstellen.
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