Einzelnen Beitrag anzeigen

  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2007, 11:08
daniel-erfurt daniel-erfurt ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.022
98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4022 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Nutzt ein Hinweis *keine Abmahnung* in Internetseiten etwas?

Zitat:
Zitat von jabko83
Eine solche Klausel dürfte keine rechtliche Bedeutung haben. Eine Abmahnung kann nach derzeitiger Rechtslage auch ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, was wohl kaum durch einseitige Bestimmung ausgeschlossen werden kann.
Nach Sinn und Zweck einer Abmahnung ist jedenfalls zutreffend gesagt worden, daß eine vorherige Konktaufnahme nicht erforderlich ist. Es handelt sich ja um ein von Vertragsgläubiger auszuübendes Rügerecht, das auch bei Unkenntnis der Person, aber Kenntnis anderer Identifizierungsdaten wahrgenommen werden kann.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten