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Alt 09.03.2006, 09:00
snud snud ist offline
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AW: Abzocke beim IQ Test

Interessantes Argument, klingt aber etwas gewagt.

Das sollnicht heißen, daß es nicht zutrifft. Hätte allerdings große praktische Bedeutung. Hast du dafür auch Rechtsprechung parat?

Ich würde nämlich argumentieren, daß damit der Minderjährigenschutz ausgehebelt würde.

Unabhängig davon, müßte der Anspruchsteller aber erstmal darlegen und im Zweifel beweisen, wer denn den Vertrag abgeschlossen hat.
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