
01.03.2006, 12:26
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
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| AW: Abzocke beim IQ Test Zitat: |
Zitat von FrankFichten ³110 BGB
"Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. "
Bedeutet das das der Mindrjährige in Rahmen seines Taschengeldes Verträge auch ohne Zustimmung der Sorgeb. abschließen darf?
mfg
F.Fichten | NEIN! Der Vertrag wird erst nachträglich wirksam, wenn der Minderjährige seine (Zahlungs-) Verpflichtung vollständig mit den dort genannten Mitteln tatsächlich bewirkt, d.h. erbracht hat! |