Dies ist eine Diskussion zu Zwangvollstreckung in der Schweiz innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Zwangvollstreckung in der Schweiz Herr Mustermann hat ein Versäumnisurteil gegen Frau X, der Geldwert beläuft sich ohne Zinsen auf etwa 3500,00 EUR. Frau X zieht in unregelmäßigen Abständen um, weil sie noch mehrere Gläubiger hat. Meldeauskünfte und GV-Kosten muss Herr Mustermann vorleistend übernehmen, kann aber nicht vollstrecken, weil die Zuständigkeit der jeweiligen GV, auf Grund der Umzüge von Frau X, nicht gewährleistet ist. Nun zieht Frau X in die Schweiz, entsprechend ist der deutsche Titel in der Schweiz nicht vollstreckbar, Herr Mustermann hat auch keine genaue gemeldete Adresse von Frau X herausfinden können, weiß aber über eine Quelle, dass sie einen Arbeitsplatz hat. Hinzu kommt, das Herr Mustermann noch studiert und sich einen kostenintensiven RA in der Schweiz nicht leisten kann. Was kann Herr Mustermann tun, um : 1. Die genaue Adresse von Frau X herauszubekommen? 2. Kostensparend zu seinem Geld zu kommen? 3. Schnell die Angelegenheit zu beenden, bevor Frau X wieder umzieht? |
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| AW: Zwangvollstreckung in der Schweiz Aloha! Zitat:
Wenn Herr Mustermann nun also ungefähr weiß, wo Frau X arbeitet, sollte er sich zunächst telefonisch mit der zuständigen "Einwohnerkontrolle" (der jeweiligen Gemeinde/Ortschaft) in der Schweiz in verbindung setzen. Man sollte schließlich meinen, dass Frau X nicht all zu weit entfernt von ihrem Arbeitsplatz wohnt (ansonsten auch mal in den Nachbarortschaften anfragen). Es ist nicht notwendig, einen schweizerischen Anwalt zu beauftragen, aber in aller Regel sehr empfehlenswert. Alles Folgende kann ich dir nur aus Erfahrungen von Bekannten nahelegen: Der deutsche Titel dürfte laut neuesten Entscheidungen genügen, um dei Zwangsvollstreckung in der Schweiz betreiben zu können (aber nicht Klauselumschreibung und Zustellung vergessen). Hier auch noch eine ältere Entscheidung dazu. Die Zwangsvollstreckung läuft dann über das sogenannte Betreibungsamt des jeweiligen Schweizer Kantons. Im Internet findest du dann auch ein entsprechendes Formular, das Betreibungsbegehren, welches du ausgefüllt und mit dem Titel anbei an das Betreibungsamt sendest. Nunja, und dann sollte man mal Kontakt zu dem zuständigen Betreibungsbeamten in der Schweiz aufnehmen. Ich hoffe, ich konnte dir erst mal ein Wenig weiterhelfen. Schönes Wochenende Chris |
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| AW: Zwangvollstreckung in der Schweiz Vielen Dank erstmal! Wie würde die Sache aussehen, wenn die Schulden aus Mietrückständen resultieren, ist dann der Gerichtsstand indem Ort wo die Mietwohnung war'/ist?! |
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